
Immobilienkauffrau / Immobilienkaufmann (IHK)
Umschulung in Berlin
Bildungsform |
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Beginn |
auf Anfrage |
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Dauer |
21 Monate inkl. 6 Monate Praktikum |
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Abschluss |
IHK-Abschluss |
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Inhalte |
Mit Blick auf den Verkauf und die Vermakelung von Wohnungseigentum werden die Teilnehmer unter anderem in die Bereiche Kostenkalkulation, Finanzierung und Eigentumsverwaltung eingeführt. Sie erwerben zudem Wissen über die arbeits- und sozialrechtlichen Grundlagen. Lehrgangsinhalte
Ziel der Umschulung ist der IHK-Abschluss Immobilienkauffrau/-mann. Weitere Informationen zu diesem Beruf finden Sie hier. |
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Immobilienkauffrau / ImmobilienkaufmannImmobilienkaufleute arbeiten in allen Bereichen der Immobilienwirtschaft, wo sie Kunden in sämtlichen Fragen rund um Haus, Wohnung oder Grundstück beraten. Sie erwerben und verwalten Immobilien und Grundstücke, vermitteln, vermieten oder verkaufen sie. Außerdem begleiten sie Bauvorhaben und erstellen Finanzierungskonzepte. Für die Veräußerung oder Vermittlung von Objekten führen Immobilienkaufleute Beratungsgespräche sowie Kauf- oder Verkaufsverhandlungen. Außerdem planen und betreuen sie Neubau-, oder Modernisierungsvorhaben und organisieren das technische Gebäudemanagement. Darüber hinaus setzt ein Immobilienkaufmann / Immobilienkauffrau Marketingmaßnahmen um oder erledigt Aufgaben in der kaufmännischen Steuerung und Kontrolle. Als Immobilienkaufmann / Immobilienkauffrau finden Sie in allen Bereichen der Immobilienbranche Arbeitsmöglichkeiten, z.B. in Wohnungsbauunternehmen, bei Projektentwicklern oder Immobilienmaklern. Auch in den Immobilienabteilungen von Banken, Bausparkassen oder Versicherungen können Sie beschäftigt sein. Quelle: Berufenet ArbeitsmarktperspektivenAufgaben und Tätigkeiten im ÜberblickInteressenUnsere nächsten Starttermine
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Voraussetzungen |
Mittlere Reife oder Berufsabschluss oder Berufspraxis. |
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Lernort |
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Lernzeiten |
Montag - Freitag: 08:30 - 15:30 Uhr |
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Ansprechpartner |
Kathrin Stockmann (Telefon: 030 - 53 65 39 62) |
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Förderung |
Bei Vorliegen der individuellen Voraussetzungen ist eine Kostenübernahme durch die Agentur für Arbeit bzw. das JobCenter oder weitere Kostenträger möglich. Unter Umständen kann auch BAFöG oder ein Bildungskredit beantragt werden. |






