
Hygienebeauftragte/r in Heimen oder Ambulanter Pflege (Teilzeit)
berufsbegleitende Weiterbildung in Berlin
Bildungsform |
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Beginn |
18.04.2012 |
Dauer |
6 Monate, 200 Std. (Praxis: 80 Std.) |
Abschluss |
Zertifikat |
Inhalte |
Jede Pflegeeinrichtung ist verpflichtet, ausreichenden Schutz vor Infektionen und die Einhaltung von Hygieneanforderungen sicherzustellen (Heimgesetz §11). Die/der Hygienebeauftragte/r sollte über die entsprechende Sachkenntnis verfügen und vor Ort die Einhaltung der Hygieneregeln gewährleisten. Unsere Weiterbildung vermittelt den Teilnehmern und Teilnehmerinnen die wichtigsten Hygieneregeln, einschließlich praktischer Tipps zur Umsetzung. Darüber hinaus machen wir Sie vertraut mit der Erstellung von Desinfektions- und Hygieneplänen für Ihre Einrichtung und befähigen Sie, kurze Fortbildungen bzw. Instruktionen für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen Ihrer Einrichtung durchzuführen. Der berufsbegleitende Kurs schließt mit einer schriftlichen Prüfung ab. Lehrgangsinhalte · Aufgaben der Hygienebeauftragten · Gesetze, Normen und Richtlinien · Einführung in die Bakteriologie, Virologie, Mykologie und Parasitologie · Infektionserkrankungen und nosokomiale Infektionen · Pflegehilfsmittel · Reinigung, Desinfektion, Sterilisation · Sanitärhygiene, Hygienische Maßnahmen bei der Tierhaltung · Spezielle Hygieneprobleme in der Altenpflege · Arbeits- und Schutzkleidung · Lebensmittelhygieneverordnung · Hygiene und Qualitätssicherung in der Küche, Wäscherei und Abfallentsorgung
NOTIZ: Wir möchten Sie bitten, auf aufwändige Bewerbungsmappen zu verzichten und die Unterlagen in einer Folie an uns zu senden. |
Voraussetzungen |
Zusatzqualifikation, die ermöglicht die Anforderungen nach § 80 SGB XI zu erfüllen und Hygiene- und Desinfektionsplan für die Pflege zu entwickeln und umzusetzen. |
Lernort |
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Lernzeiten |
Teilzeit: Immer mittwochs 15-20 Uhr |
Ansprechpartner |
Sabine Philbert-Hasucha (Telefon: 030 / 755 121 000) |
Kosten |
890,00 EUR einschließlich Schulungsunterlagen und Pausengetränke |
Förderung |
Bei Vorliegen der individuellen Voraussetzungen ist eine Kostenübernahme durch die Agentur für Arbeit bzw. das JobCenter oder weitere Kostenträger möglich. Unter Umständen kann auch BAFöG oder ein Bildungskredit beantragt werden. |





