Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um an der Umschulung teilnehmen zu können?
Eine Umschulung ist eine verkürzte Ausbildung. Um bei der Berliner Ärztekammer zur Prüfung zugelassen zu werden, müssen Sie vor Beginn der Umschulung eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine 4 ½ jährige Berufstätigkeit nachweisen. Ihre Unterlagen werden zuerst beim Bildungsträger in einem Vorgespräch geprüft, dann müssen Sie sich nochmals mit allen Unterlagen im Original bei der Berliner Ärztekammer vorstellen. Sie erhalten von uns die Ansprechpartner und die Öffnungszeiten.
Sie können nur in die Umschulung aufgenommen werden, wenn Sie eine Bescheinigung der Ärztekammer vorlegen können, dass diese Ihre Zugangsvoraussetzungen als erfüllt ansieht.
Ist ein bestimmter Schulabschluss notwendig?
Ein bestimmter schulischer Abschluss ist nicht erforderlich.
Ist der Abschluss einer Umschulung gleichwertig mit einem Ausbildungsabschluss?
Am Ende der Umschulung legen Sie unter den gleichen Bedingungen wie ein Erstauszubildender ihre Prüfung vor der Berliner Ärztekammer ab. Sie erhalten ein Prüfungszeugnis und haben mit Bestehen der Prüfung einen Berufsabschluss erworben.
Gibt es Ferien während der Umschulung? Entsprechen diese den Schulferien?
Es gibt Ferien, aber wesentlich weniger als in der Erstausbildung. Diese decken sich dementsprechend nicht vollständig mit den Schulferien, liegen aber innerhalb des Schulferienzeitraumes des Landes Berlin.
Muss ich mir die Lehrbücher selbst kaufen?
Nein, Sie bekommen von uns ausreichend Lehrmaterial für die Dauer des Kurses zur Verfügung gestellt
Muss ich mir einen Praktikumsplatz selbst suchen oder wird dieser von der Schule gestellt?
Sie können sich Ihren Praktikumsplatz selbst suchen, erhalten aber von uns dabei Unterstützung. Wir müssen alle Praktikumsplätze prüfen und diese müssen der Berliner Ärztekammer gemeldet werden.
Muss ich das Praktikum in Berlin absolvieren, wenn ich in Brandenburg wohne?
Ja. Sie machen Ihre Umschulung im Land Berlin und werden vor der Berliner Ärztekammer geprüft. Über Ausnahmen entscheidet die Berliner Ärztekammer.
Wie ist die Verteilung zwischen Theorie und Praxis?
Sie haben 12 Monate Theorie und 12 Monate Praktikum. Sie erhalten beim Beratungsgespräch den zeitlichen Ausbildungsplan, dem Sie den Wechsel zwischen Theorie und Praxis entnehmen können.
Was geschieht, wenn ich aufgrund von Krankheit Fehlzeiten habe?
Sie dürfen maximal 45 Fehltage haben.
Welche Aufgabengebiete habe ich als Medizinische/r Fachangestellte/r?
Medizinische Fachangestellte assistieren Ärztinnen und Ärzten bei der Untersuchung und Behandlung. Sie bereiten Injektionen vor, legen Verbände an, nehmen Blut für Laboruntersuchungen ab und betreuen und beraten die Patienten. Medizinische Fachangestellte bedienen und pflegen medizinische Instrumente und Geräte und sind für die Organisation des Praxisablaufs sowie für die Verwaltungsaufgaben verantwortlich.
Wie sehen denn die beruflichen Chancen für mich als Medizinische/r Fachangestellte/r aus?
Medizinische Fachangestellte sind in Hausarzt- und Facharztpraxen, Krankenhäusern sowie anderen medizinischen Versorgungseinrichtungen tätig. Sie werden auch in medizinischen Laboratorien, in betriebsärztlichen Abteilungen von Unternehmen und im öffentlichen Gesundheitsdienst eingesetzt. In den Statistiken der Bundesagentur für Arbeit gehört die Medizinische Fachangestellte zu den sogenannten „TOP TEN“ Berufen. Der Fachkräftebedarf in den Gesundheits- und sozialen Berufen ist weiterhin steigend.