Frauen und Männer, die ihre berufliche Tätigkeit wegen Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen unterbrochen haben, können unabhängig von der Dauer der Unterbrechung an Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen, wenn sie die allgemeinen Förderungsvoraussetzungen erfüllen.
Allgemeine Förderungsvoraussetzungen sind:
- Notwendigkeit der Weiterbildung (berufliche Eingliederung bei Arbeitslosigkeit, Abwenden einer drohenden Arbeitslosigkeit, Teilnahme an einer Weiterbildung wegen fehlendem Berufsabschluss)
- Beratung durch die Agentur für Arbeit vor Beginn der Teilnahme
- Maßnahme und Träger der ausgewählten Maßnahme sind zertifiziert
Zertifizierte Fördermaßnahmen müssen eines der folgenden Ziele erfüllen:
- Erhaltung, Erweiterung oder Anpassung bereits vorhandener Kenntnisse
- Vermittlung eines bisher fehlenden Abschlusses
- Befähigung zur Beschäftigung in einem anderen Tätigkeitsfeld, wenn beispielsweise der erlernte Beruf am Markt nicht mehr benötigt wird
Das knappe Budget der Arbeitsagenturen erlaubt leider nicht, jedem die gewünschte Weiterbildung zu ermöglichen. Daher geht bei der Förderung von Weiterbildungen zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt der Trend eindeutig zu kürzeren Maßnahmen, die sechs Monate nicht wesentlich überschreiten. Dazu zählen beispielsweise Gruppenschulungen, betriebliche Einzelschulungen (ähnlich wie eine betriebliche Ausbildung) oder Fernlerngänge. Viele Weiterbildungen können auch halbtags absolviert werden. In Zukunft kann außerdem davon ausgegangen werden, dass kostengünstigere E-Learning und Fernlernmaßnahmen bevorzugt gefördert werden.
Bei der Zusage einer Weiterbildungsförderung spielt die Erfüllung Ihrer objektiven Förderungsvoraussetzungen die maßgebliche Rolle. Aber auch Ihre persönliche Motivation geht in die Bewertung mit ein. So kann ein/e engagierte/r Beratungskunde/-in, der/die sich mit einer gezielten Weiterentwicklung seiner/ihrer Fähigkeiten deutlich erhöhte Chancen auf dem Arbeitsmarkt verschaffen möchte, immer besser überzeugen, als jemand, der nicht so wirklich weiß, was er/sie werden soll, und daher "irgendeine" Weiterbildung machen möchte.
Um während einer beruflichen Bildungsmaßnahme den Lebensunterhalt zu gewähren, kann die Arbeitsagentur Unterhaltsgeld zahlen, sofern Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht. Ist wegen fehlender Kinderbetreuung eine ganztägige Schulung nicht zumutbar, kann auch ein Teilunterhaltsgeld gezahlt werden. Neben den Kosten für die Maßnahme werden auch Fahrtkosten sowie teilweise auch Kinderbetreuungskosten übernommen. Alle Leistungen hängen aber davon ab, ob zum jeweiligen Zeitpunkt Mittel dafür zur Verfügung stehen.