Was ist Hartz IV?

Warum Hartz?

Das am 1. Januar 2005 in Kraft getretene Hartz Ⅳ Gesetz stellt die vorerst letzte Stufe der Umsetzung des "Hartz Konzepts" dar.

Das Gesetzespaket, bestehend aus den Gesetzen Hartz Ⅰ bis IV, ist benannt nach dem Leiter der Kommission "Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt", Dr. Peter Hartz und trat in vier Stufen zwischen Januar 2003 und Januar 2005 in Kraft. Sinn und Zweck der Gesetzesänderung ist die Reform des Arbeitsmarktes, die nach Meinung der Kommission mit Hilfe der 13 "Innovationsmodule" von statten gehen sollte.

Hintergrund der Hartz IV Reform

Die Hartz-Gesetze, insbesondere Hartz Ⅳ bzw. Hartz 4, sollten den Arbeitsmarkt reformieren. Die Wirtschaft der Bundesrepublik befand sich in einer Krise, die Arbeitslosenzahlen hatten Rekordhöhen erreicht.

Ziel der Hartz Ⅳ Regelung ist in erster Linie die Vermeidung von Arbeitslosigkeit, daneben die (schnelle) Wiedereingliederung Arbeitslosen und Langzeitarbeitslosen. Das ehemalige Arbeitsamt wird zur Agentur für Arbeit umgewandelt und soll sich fortan besser um seine Kunden kümmern können.

Die Änderungen durch die Hartz IV Reform

Das Hartz-Konzept brachte eine Vielzahl von Änderungen mit sich. Zu nennen sind etwa

  • die Ich-AG
  • die Einrichtung der Jobcenter
  • MiniJobs (geringfügige Beschäftigungen)

Hartz IV konkret

Das Hartz Ⅳ Gesetz, das sich im neu geschaffenen SGB Ⅱ wiederfindet, fasste die Sozialhilfe mit der bisherigen Arbeitslosenhilfe im neuen Arbeitslosengeld Ⅱ zusammen.

Das Arbeitslosengeld, jetzt Arbeitslosengeld Ⅰ genannt, blieb als Sozialversicherungsleistung bestehen, wird jetzt jedoch nur noch für maximal 1 Jahr gezahlt.

Das Arbeitslosengeld 2 ist die neue "Grundsicherung für Arbeitssuchende". Sozialhilfe erhält jetzt nur noch, wer nicht in der Lage ist, täglich mindestens 3 Stunden einer Erwerbstätigkeit nachzugehen.

Was ist ALG II bzw. Arbeitslosengeld II?

Hartz IV bzw. Hartz 4 ist lediglich eine umgangssprachliche Bezeichnung für das Arbeitslosengeld Ⅱ bzw. ALG II. Dieses ist eine Sozialleistung, keine Sozialversicherungsleistung.

Die offizielle Bezeichnung für das Arbeitslosengeld II, ALG II, lautet "Grundsicherung für Arbeitssuchende".

Als Sozialleistungen richtet sich das Arbeitslosengeld II in seiner Höhe an dem Bedarf aus.

Das Arbeitslosengeld Ⅰ hingegen ist eine Versicherungsleistung und richtet sich nach den eingezahlten Beiträgen, die wiederum prozentual an das Gehalt gekoppelt sind.

Die Höhe des Arbeislosengeld II, d.h. der Regelsatz, beträgt aktuell für eine alleinstehende Person als Haushaltsvorstand 351 EUR. Das ist mehr als die bis zum 31.12.2004 gültige Sozialhilfe betrug; allerdings wird im Rahmen des Arbeitslosengeld II in der Regel kein zusätzlicher Bedarf etwa für Bekleidung oder Hausrat anerkannt.

Das Arbeitslosengeld Ⅱ bzw. ALG II ist eine Pauschalleistung. Hierdurch soll die Eigenverantwortung des Bedürftigen gestärkt werden, der selbst Rücklagen für Bekleidung, Hausrat und ähnliches schaffen soll.

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