Die "Bildungsprämie"
Die im Dezember 2008 bzw. Januar 2009 an den Start gegangene „Bildungsprämie“ besteht aus zwei Komponenten:
- Prämiengutschein
- Weiterbildungssparen
Weiterbildungsprämie
Was ist das? Kernelement der staatlichen Förderung "Bildungsprämie". Die Weiterbildungsprämie ist die schriftliche Zusage, dass ein Teil der Weiterbildungskosten übernommen wird.
Was wird gefördert? Einmal jährlich die Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung. Sie darf nicht innerbetrieblich stattfinden und muss über eine arbeitsplatzbezogene Anpassung hinausgehen. Auch der Besuch von Messen oder Kongressen wird nicht unterstützt.
Wer wird gefördert? Erwerbstätige mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 25.6000 EUR. Für Verheiratete liegt die Grenze bei 51.200 EUR. Dadurch sollen vor allem jene von der Förderung profitieren, die sich sonst wegen ihres geringen Einkommens eher selten weiterbilden. Nicht förderberechtigt sind Arbeitslose oder Menschen, die Anspruch auf andere Finanzierungshilfen für den betreffenden Kurs haben, wie zum Beispiel auf Meister-Bafög.
Wie wird gefördert? Die Weiterbildungsprämie wird in Form eines Gutscheins gefördert. Den erhalten Interessierte, die die obengenannten Voraussetzungen erfüllen. Der Prämiengutschein deckt die Hälfte der Kurskosten ab, maximal aber 500 EUR (ab 1.1.2010, vorher 154 Euro). Mindestens die gleiche Summe muss der Lerner aus eigener Tasche noch einmal drauflegen. Die Prämie schöpft also optimal derjenige aus, der eine Weiterbildung im Wert von 308 EUR bucht. Ist das Seminar teurer, kann der restliche Betrag auch aus Mitteln der beiden anderen Komponenten der Bildungsprämie bezahlt werden. Welche der beiden Fördermöglichkeiten für den Lerner infrage kommt, klärt eine kostenlose Beratung. Sie ist Pflicht für jeden, der die Bildungsprämie in Anspruch nehmen möchte. Der Berater informiert sich über die persönlichen Voraussetzungen. Kommt der Prämiengutschein infrage, vermerkt er darauf Bildungsziel und mindestens drei geeignete Anbieter. Bei einem von ihnen bucht der Lerner den Kurs und zahlt seinen Anteil der Kursgebühr; der Kursveranstalter löst den Gutschein bei der "Service‑ und Programmstelle Bildungsprämie" ein.




