Die "Bildungsprämie"

Die im Dezember 2008 bzw. Januar 2009 an den Start gegangene „Bildungsprämie“ besteht aus zwei Komponenten:


Weiterbildungssparen

Was ist das? Instrument der Bildungsprämie für diejenigen, die vermögenswirksame Leistungen ansparen. Aus den Sparverträgen können Lernende Geld für Weiterbildungen entnehmen, ohne ihr Anrecht auf die volle Arbeitnehmersparzulage zu verlieren.

Was wird gefördert? Die Teilnahme an Weiterbildungen. Je nach Ansparguthaben können das auch teurere Kurse sein.

Wer wird gefördert? Diejenigen, die nach dem Vermögensbildungsgesetz (VermBG) mit Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage ansparen. Hierzulande trifft das auf etwa 6,7 Millionen Sparverträge zu. Die Arbeitnehmersparzulage erhält, wer wenig verdient: ein zu versteuerndes Jahreseinkommen bis zu 17.900 EUR für Alleinstehende, 35.800 EUR für Verheiratete. Vermögenswirksame Leistungen sind im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelte Geldleistungen des Arbeitgebers. Er überweist monatlich eine bestimmte Summe auf ein Anlagekonto des Arbeitnehmers, der seinerseits Geld hinzuzahlt.

Wie wird gefördert? Lernende können fortan Geld von ihrem Ersparten abzweigen, wenn sie es für eine Weiterbildung brauchen. Normalerweise gilt für die Sparverträge eine siebenjährige Ansparfrist, in der das Geld nicht angetastet werden darf. Durch eine Änderung im Vermögensbildungsgesetz ist es nun möglich, für einen Kurs die entsprechende Summe zu entnehmen. Je nach Sparbetrag und Zinssatz sind das bei den geltenden Konditionen nach einem Jahr rund 500 EUR, nach sieben Jahren bis zu 4.000 EUR. Der Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage bleibt dabei in voller Höhe erhalten.

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