27. Februar 2023

Mit Aufstiegs-BAföG den nächsten Karriereschritt gehen

Bereit für den nächsten Karriereschritt? Mit dem Aufstiegs-BAföG steht auch die Finanzierung.

Neben dem BAföG für Studierende und Schüler*innen gibt es auch noch das weniger bekannte Aufstiegs-BAföG (das eigentlich den etwas ungelenken Namen „Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz“ trägt). Damit soll bereits vorqualifizierten Menschen der Weg zu einem Ausbildungsabschluss auf Meister- oder Hochschulniveau geebnet werden.

Wer hat Anspruch auf das Aufstiegs-BAföG?

Gefördert werden Fortbildungen, die einen höheren Abschluss zum Ziel haben und gewisse inhaltliche sowie zeitliche Kriterien erfüllen. Offiziell heißt es, dass die Fortbildung auf „Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksverordnung oder auf gleichwertige Abschlüsse“ vorbereiten muss.

Möchte man den Antrag auf Vollkostenzuschuss zum Lebensunterhalt stellen, muss es sich bei Ausbildung um eine Vollzeit-Ausbildung handeln. Während der Abschluss des Meisters oder der Betriebswirtin bekanntermaßen in diese Kategorie der über 700 förderungsfähigen Ausbildungen zählt, ist die Ausbildung zum*zur Erzieher*in weniger naheliegend, wenn es um das Aufstiegs-BAföG geht. Doch auch Gesundheitsberufe sollen mit dieser staatlichen Bezuschussung gefördert werden.

Die schulische Ausbildung zum*zur Erzieher*in wird mit einem Bachelor Professional abgeschlossen und ist gleichwertig zu einem Hochschulabschluss. Zudem erfüllt die Ausbildung damit die Kriterien des Aufstieg-BAföGs. Sie können die entsprechenden Anträge also beim für Ihren Wohnort zuständigen BAföG-Amt einreichen. Eine Altersgrenze gibt es dabei übrigens nicht.

Bei Campus Berlin gelingt der Weg zum*zur Erzieher*in auch ohne Abitur. Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung zur Sozialassistenz erfüllen Sie die Zulassungskriterien für die Ausbildung zum*zur Erzieherin und können direkt mit der Erzieherausbildung starten.

Wie hoch fällt das Aufstiegs-Bafög aus?

Die Förderungsarten sind vielfältig. Die Wichtigste Förderung liegt für die meisten vermutlich in der Unterstützung des Lebensunterhaltes. Für Alleinstehende liegt der Maximalbetrag hier bei 963 Euro, andere Lebensumstände wie Partnerschaften oder Kinder können den Betrag noch einmal erhöhen. So sorgt eine eingetragene Partnerschaft genauso wie eine Kind für jeweils 235 Euro mehr. Ist eine Kinderbetreuung bei Kindern unter 14 Jahren notwendig, können zusätzliche 150 Euro beantragt werden.

Diese Unterhaltsförderung ist abhängig von Ihrem Einkommen und Vermögen sowie gegebenenfalls von dem Einkommen Ihres Ehe- oder Lebenspartners. Ein Rechen-Beispiel finden Sie hier.

Neben der Unterstützung zum Lebensunterhalt können auch Kurs- und Prüfungsgebühren sowie Materialkosten für Abschlussprüfungen übernommen werden.

Wie viel muss zurückgezahlt werden?

Wird die Ausbildung in Vollzeit absolviert, wie bei Campus Berlin möglich, so muss das Geld, das zur Unterhaltsförderung gewährt wird, nicht zurückgezahlt werden, es gilt dann als sogenannter Vollzuschuss. Lediglich die Zuschüsse für Prüfungsgebühren oder Materialkosten müssen zu 50 Prozent zurückgezahlt werden.

Wie funktioniert der Antrag?

Den Antrag für das Aufstiegs-Darlehen müssen Sie beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung mit den geforderten Unterlagen einreichen. Die entsprechend Adressen für den Berliner Raum finden Sie hier. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen und können sich spezifischere Fragen zu Ihrer konkreten Ausgangslage beantworten lassen. Alle Rahmenbedingungen übersichtlich zusammengefasst finden Sie im Informationsflyer des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

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