10. September 2025

Finanzierung von Umschulung und Weiterbildung – Förderung Schritt für Schritt erklärt

Eine Umschulung oder Weiterbildung ist der Schlüssel zu neuen beruflichen Perspektiven. Oft steht die Frage im Raum: Wie lässt sich die Finanzierung stemmen? In Deutschland gibt es zahlreiche staatliche und unternehmensnahe Förderungen. Dieser Beitrag liefert dir einen umfassenden Überblick – samt einer Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Beantragung.

Staatliche Förderprogramme für Umschulung und Weiterbildung

 

Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit

Deckt Kurskosten – oft auch Fahrt- und Betreuungskosten – für Arbeitsuchende oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen.

 

Was ist ein Bildungsgutschein?

Der Bildungsgutschein ist eine staatliche Förderung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB III). Er wird von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter ausgestellt, wenn eine Weiterbildung oder Umschulung notwendig ist, um die Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern.

Der Gutschein deckt in der Regel folgende Kosten der Finanzierung:

  • Lehrgangsgebühren für Weiterbildung oder Umschulung
  • Prüfungsgebühren
  • Fahrtkosten
  • Kinderbetreuungskosten während der Maßnahme
  • Kosten für auswärtige Unterbringung (falls erforderlich)

 

Wer kann den Bildungsgutschein bekommen?

Ein Anspruch auf den Bildungsgutschein besteht nicht automatisch – er wird nach individueller Prüfung ausgestellt. Förderfähig sind u. a.:

  • Arbeitslose oder Arbeitssuchende, die durch eine Weiterbildung oder Umschulung wieder in Arbeit kommen sollen
  • Von Arbeitslosigkeit bedrohte Beschäftigte, z. B. bei Kündigung oder auslaufendem Vertrag
  • Berufsrückkehrer*innen, die nach längerer Pause wieder einsteigen möchten
  • Personen ohne Berufsabschluss, die durch eine Umschulung eine neue berufliche Perspektive erhalten

 

Welche Weiterbildungen und Umschulungen sind förderfähig?

Damit eine Maßnahme mit dem Bildungsgutschein finanziert wird, muss sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie muss zertifiziert sein (nach AZAV – Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung).
  • Sie muss das berufliche Profil deutlich verbessern und die Chancen auf dem Arbeitsmarkt steigern.
  • Sie darf nur bei anerkannten und zugelassenen Bildungsträgern stattfinden.

Geeignet sind z. B.:

  • Berufsabschlüsse durch Umschulung (z. B. im kaufmännischen oder handwerklichen Bereich)
  • Qualifizierungen in zukunftssicheren Branchen wie IT, Pflege, Logistik oder Technik
  • Weiterbildungen zur Anpassung an den Strukturwandel

 

Vorteile des Bildungsgutscheins

  • Volle Finanzierung: Lehrgangskosten und oft auch Nebenkosten werden übernommen.
  • Berufliche Sicherheit: Du erwirbst anerkannte Qualifikationen, die deine Chancen am Arbeitsmarkt verbessern.
  • Flexibilität: Der Gutschein ist bundesweit bei allen zertifizierten Bildungsträgern einlösbar.
  • Chancen auf Prämien: Für bestimmte Abschlüsse gibt es zusätzliche Weiterbildungsprämien.

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Fördert Personen, die durch Krankheit oder Behinderung ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben können.

 

Was bedeutet „Teilhabe am Arbeitsleben“?

Wer durch Krankheit oder Behinderung seinen bisherigen Beruf nicht mehr ausüben kann, steht oft vor großen Herausforderungen. Genau hier setzen die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) der Deutschen Rentenversicherung (DRV) an. Sie sollen Menschen helfen, trotz gesundheitlicher Einschränkungen im Berufsleben zu bleiben oder dorthin zurückzukehren – mit dem Ziel, die Erwerbsfähigkeit langfristig zu sichern.

 

Ziel: Arbeit statt Rente

Die DRV verfolgt mit den LTA das Prinzip „Reha vor Rente“. Das bedeutet: Bevor jemand dauerhaft aus dem Erwerbsleben ausscheidet, wird geprüft, ob durch gezielte Unterstützung eine Weiterbeschäftigung oder berufliche Neuorientierung möglich ist.

So können gesundheitlich beeinträchtigte Menschen ihren Platz im Arbeitsleben behalten – und Unternehmen profitieren von erfahrenen Mitarbeitenden, die mit etwas Unterstützung weiterhin wertvolle Arbeit leisten.

 

Welche Leistungen gibt es?

Die LTA umfassen ein breites Spektrum an Hilfen, die individuell auf die Situation der Antragstellenden zugeschnitten werden. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Berufliche Weiterbildung oder Umschulung – wenn der bisherige Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr möglich ist.

  • Hilfen zur Aufnahme einer neuen Tätigkeit, z. B. Bewerbungscoaching, Eignungsfeststellung oder Arbeitserprobung.

  • Technische Hilfen und Arbeitsplatzanpassungen, etwa spezielle Arbeitsstühle, Hebehilfen oder Softwarelösungen.

  • Mobilitätshilfen, wie Zuschüsse zu Führerscheinanpassungen oder Fahrzeugumbauten.

  • Leistungen an Arbeitgeber, z. B. Zuschüsse zur behindertengerechten Arbeitsplatzgestaltung.

 

Wer kann LTA erhalten?

Die wichtigste Voraussetzung: Die Erwerbsfähigkeit ist aufgrund einer gesundheitlichen Einschränkung gefährdet oder gemindert. Außerdem müssen bestimmte versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein – etwa die Wartezeit von 15 Jahren Beitragszahlung in der gesetzlichen Rentenversicherung oder der Bezug einer Erwerbsminderungsrente.

Auch Personen, die nach medizinischer Rehabilitation (z. B. einer Kur oder Reha-Maßnahme) nicht in ihren alten Beruf zurückkehren können, können LTA erhalten.

 

Finanzielle Absicherung: Das Übergangsgeld

Während einer LTA-Maßnahme zahlt die DRV Übergangsgeld als Ersatz für das Einkommen. Es beträgt in der Regel

  • 68 % des letzten Nettoverdienstes (bzw. 75 %, wenn ein Kind im Haushalt lebt).

Auch Reisekosten, Unterkunft oder Verpflegungskosten können unter bestimmten Bedingungen erstattet werden.

Aufstiegs-BAföG

Fördert Personen, die eine Fort- oder Weiterbildung anstreben mit Zuschüssen und zinsgünstigem Darlehen.

 

Was ist das Aufstiegs-BAföG?

Das Aufstiegs-BAföG (offiziell: „Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz – AFBG“) ist eine staatliche Förderung, die Menschen bei einer höheren beruflichen Weiterbildung unterstützt. Dazu zählen etwa:

  • Meisterkurse im Handwerk
  • Fachwirt, Betriebswirt oder Erzieher
  • Techniker- oder Fachschulweiterbildungen
  • Fortbildungen in kaufmännischen, sozialen oder IT-Berufen

Es kombiniert Zuschüsse (geschenktes Geld) und zinsgünstige Darlehen, sodass du nur einen Teil selbst tragen musst.

 

Welche Kosten werden übernommen?

Das Aufstiegs-BAföG deckt eine Vielzahl von Kosten für die Weiterbildung oder Umschulung:

  • Lehrgangs- und Prüfungsgebühren
  • Materialkosten (z. B. Meisterprüfungsprojekt)
  • Lebenshaltungskosten (bei Vollzeitmaßnahmen)

 

Wer hat Anspruch auf Aufstiegs-BAföG?

Gefördert werden können Personen, die:

  • eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine vergleichbare Qualifikation haben
  • eine höhere berufliche Qualifikation anstreben
  • die Weiterbildung bei einem anerkannten und zugelassenen Bildungsträger absolvieren

Dabei spielt das Alter keine Rolle – auch Berufstätige mit langjähriger Erfahrung können gefördert werden.

 

Vorteile des Aufstiegs-BAföG

  • Hohe Zuschüsse: Bis zu 75 % der Kosten können übernommen werden
  • Prüfungserlass: Erfolgreiche Absolvent*innen zahlen weniger zurück
  • Familienfreundlich: Zuschüsse für Kinderbetreuung und Lebenshaltungskosten möglich
  • Keine Altersgrenze: Auch in späteren Karrierephasen nutzbar
  • Flexibilität: Förderung für Vollzeit und Teilzeit

Qualifizierungschancengesetz

Für Beschäftigte im Strukturwandel – ermöglicht Umschulungen und Weiterbildungen mit bis zu 100 % Kostenübernahme und Zuschüssen zum Gehalt.

 

Was ist das Qualifizierungschancengesetz?

Das Qualifizierungschancengesetz wurde 2019 eingeführt und soll Beschäftigten helfen, sich fit für die Zukunft zu machen. Es richtet sich vor allem an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Tätigkeit durch den digitalen Wandel oder strukturelle Veränderungen gefährdet ist.

Die zentrale Idee: Wer sich weiterbildet oder eine Umschulung macht, kann staatliche Unterstützung bei der Finanzierung erhalten – unabhängig vom Alter, vom bisherigen Berufsabschluss oder der Größe des Unternehmens.

 

Welche Förderung bietet das Qualifizierungschancengesetz?

Die Förderung umfasst zwei große Bereiche:

Lehrgangskosten

  • Übernahme von bis zu 100 % der Weiterbildungskosten
  • abhängig von Unternehmensgröße und Qualifikationsziel
  • gilt für zertifizierte Weiterbildungen (mind. 120 Stunden)

Arbeitsentgeltzuschuss

  • Arbeitgeber erhalten einen Zuschuss zum Gehalt während der Weiterbildung
  • Höhe: bis zu 75 % des Arbeitsentgelts
  • ermöglicht Beschäftigten die Weiterbildung bei vollem Gehalt

Zusätzlich können Fahrtkosten, Unterbringung und Kinderbetreuungskosten übernommen werden.

 

Wer kann gefördert werden?

Das Qualifizierungschancengesetz gilt für:

  • Beschäftigte ohne Berufsabschluss, die durch eine Umschulung einen anerkannten Abschluss erwerben wollen
  • Arbeitnehmer*innen, die seit Jahren in demselben Beruf arbeiten und neue Kompetenzen benötigen
  • Beschäftigte, deren Tätigkeit durch Digitalisierung oder Strukturwandel bedroht ist
  • Unternehmen, die ihre Belegschaft langfristig qualifizieren wollen

Qualifizierungsgeld

Für Unternehmen mit hohem Weiterbildungsbedarf bei großen Teilen der Belegschaft. Finanziert werden Zuschüsse zum Entgelt während längerer Weiterbildungen.

 

Was ist das Qualifizierungsgeld?

Das Qualifizierungsgeld ist eine staatliche Förderung der Bundesagentur für Arbeit. Es unterstützt Betriebe, die viele Beschäftigte gleichzeitig weiterbilden müssen, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu sichern.

Der Clou: Beschäftigte erhalten während der Weiterbildung oder Umschulung weiterhin ihr Gehalt – finanziert durch einen Entgeltersatz, der über das Qualifizierungsgeld geleistet wird.

 

Wer kann das Qualifizierungsgeld bekommen?

Das Programm richtet sich an Unternehmen und Beschäftigte, die vom Strukturwandel betroffen sind. Förderfähig sind insbesondere:

  • Unternehmen, die bei mindestens 10 % (in Großbetrieben: 20 %) der Belegschaft Weiterbildungsbedarf nachweisen
  • Beschäftigte, die ihre Tätigkeit ohne Weiterbildung perspektivisch verlieren könnten
  • Arbeitnehmer*innen, die in einer neuen oder veränderten Tätigkeit qualifiziert werden müssen

 

Welche Kosten werden übernommen?

Das Qualifizierungsgeld ist vor allem ein Ersatz für Lohnkosten. Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt:

  • 60 % der Nettoentgeltdifferenz während der Weiterbildung
  • 67 %, wenn Kinder im Haushalt leben

Zusätzlich können Lehrgangskosten übernommen werden, sofern es sich um eine zertifizierte Weiterbildung handelt.

 

Welche Weiterbildungen sind förderfähig?

Damit eine Maßnahme über das Qualifizierungsgeld gefördert wird, muss sie bestimmte Kriterien erfüllen:

  • mindestens 120 Stunden Dauer
  • von einem zertifizierten Bildungsträger (AZAV) durchgeführt
  • Ziel: Anpassung oder Erweiterung der beruflichen Qualifikation
  • auch Umschulungen sind förderfähig, wenn sie den Strukturwandel abfedern

Job-Turbo

Gezieltes Förderprogramm für Geflüchtete – mit Zugang zu Weiterbildungen, Sprachkursen und Zuschüssen zur schnellen Arbeitsmarktintegration.

 

Was ist der Job-Turbo?

Der Job-Turbo ist ein Förderprogramm der Bundesagentur für Arbeit, das darauf abzielt, Menschen mit Fluchthintergrund oder ausländischen Berufsbiografien möglichst schnell in Arbeit zu integrieren.

Die Idee: Direkter Jobeinstieg mit begleitender Weiterbildung statt langer Wartezeiten auf Perfektion. Denn berufliche Erfahrung, Sprachkurse und praktische Qualifizierung sollen parallel stattfinden.

 

Welche Förderungen bietet der Job-Turbo?

Der Job-Turbo umfasst eine Vielzahl an Maßnahmen, die individuell auf die Teilnehmenden zugeschnitten werden können:

  • Sprachkurse (berufsbegleitend)
  • Weiterbildungen und Umschulungen in gefragten Branchen
  • Praktika und betriebliche Qualifizierungsmaßnahmen (MAG)
  • Einstiegsqualifizierung (EQ) zur Vorbereitung auf eine Ausbildung
  • Coaching und Bewerbungstraining
  • Arbeitsentgelt- und Eingliederungszuschüsse für Arbeitgeber, die Geflüchtete einstellen

Damit wird sowohl den Teilnehmenden als auch den Unternehmen geholfen: Beschäftigte erhalten neue Perspektiven, Arbeitgeber bekommen finanzielle Unterstützung.

 

Wer kann am Job-Turbo teilnehmen?

Das Programm richtet sich in erster Linie an:

  • Geflüchtete mit Aufenthaltstitel, die bereits einen Integrations- oder Sprachkurs absolviert haben
  • Menschen mit ausländischem Berufsabschluss, die in Deutschland eine Arbeit suchen
  • Arbeitgeber, die bereit sind, neue Mitarbeiter*innen einzustellen und zu qualifizieren

 

Finanzierung durch den Job-Turbo

Die Finanzierung läuft über die Bundesagentur für Arbeit. Sie übernimmt – je nach Maßnahme – ganz oder teilweise:

  • Lehrgangskosten für Weiterbildungen oder Umschulungen
  • Fahrt- und Betreuungskosten
  • Zuschüsse zum Arbeitsentgelt für Arbeitgeber
  • Kosten für Sprach- und Integrationskurse

So bleibt die Teilnahme für Arbeitnehmer*innen kostenfrei und für Arbeitgeber finanziell attraktiv.

Schritt-für-Schritt-Anleitung: So beantragst du deine Förderung

 

Bildungsgutschein

  1. Termin bei Agentur für Arbeit/Jobcenter vereinbaren
  2. Bedarf für Umschulung/Weiterbildung darlegen
  3. Nachweise mitbringen (Lebenslauf, Bewerbungsunterlagen)
  4. Zertifizierten Bildungsträger auswählen
  5. Gutschein einlösen

 

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

  1. Zuständigkeit klären
  2. Voraussetzungen prüfen
  3. Leistungsziel und passende Maßnahme klären
  4. Antrag bei der DRV stellen (G0100)
  5. Leistungen erhalten

 

Aufstiegs-BAföG

  1. Passende Weiterbildung finden
  2. Antrag beim Amt für Ausbildungsförderung stellen
  3. Unterlagen einreichen (Kostenplan, Nachweise)
  4. Bewilligungsbescheid abwarten

 

Qualifizierungschancengesetz

  1. Mit Arbeitgeber sprechen
  2. Qualifizierungsplan erstellen
  3. Antrag über die Agentur für Arbeit stellen
  4. Förderung bis zu 100 % der Kosten erhalten

 

Qualifizierungsgeld

  1. Bedarf im Betrieb feststellen
  2. AZAV-zertifizierten Bildungsträger finden
  3. Antrag online über eService einreichen (3 Monate vorher)
  4. Zuschüsse zum Arbeitsentgelt sichern

 

Job-Turbo

  1. Kontakt zu Jobcenter/Arbeitsagentur aufnehmen
  2. Förderoptionen prüfen (Weiterbildung, Sprachkurs, Zuschüsse)
  3. Bewilligung abwarten
  4. Maßnahme starten

Fazit

Die Finanzierung einer Umschulung oder Weiterbildung muss kein Hindernis sein. Neben bekannten Förderungen wie Bildungsgutschein oder Aufstiegs-BAföG bieten Programme wie Qualifizierungschancengesetz, Qualifizierungsgeld, Job-Turbo und BG WeGebAU wertvolle Unterstützung. Wer die Schritt-für-Schritt-Anleitung nutzt, findet schnell die passende Förderung und kann die eigene berufliche Zukunft aktiv gestalten.

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