17. Mai 2021

So erlangen Sie eine Hochschulzugangsberechtigung – ein Überblick

Aktualisiert am 31.05.2023

Wer in Deutschland studieren möchte, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um einen Hochschulzugang zu erlangen. Dafür benötigen Sie eine sogenannte Hochschulzugangsberechtigung, die Sie auf verschiedenen Wegen erwerben können.

Was ist eine Hochschulzugangsberechtigung?

Eine Hochschulzugangsberechtigung (HZB) ist die Grundvoraussetzung für Hochschulstudiengänge in Deutschland. Als Bildungsabschluss beschreibt sie Ihre Qualifikation und dient als Nachweis über Ihre Hochschulreife. Die populärste Art des Hochschulzugangs ist das Abitur, auch Allgemeine Hochschulreife genannt. Insgesamt gibt es drei verschiedene Arten von Zugangsberechtigungen, die ein Studium an einer Hochschule, Fachhochschule oder einer Universität ermöglichen. Die Art der HZB entscheidet darüber, ob Sie an einer Universität oder an einer Hochschule studieren können.

Welche Arten der Hochschulzugangsberechtigung gibt es?

Es gibt verschiedene Formen der Hochschulzugangsberechtigung, die Sie für ein Studium qualifizieren. Zu den drei Arten der Hochschulzugangsberechtigung gehören:

In den folgenden Absätzen stellen wir Ihnen die Arten der Hochschulzugangsberechtigung genauer vor.

 

1. Allgemeine Hochschulreife: Sie haben die Wahl

Mit dem Abitur, dem höchstmöglichen Schulabschlusszeugnis, erhalten Sie eine allgemeine Hochschulzulassungsberechtigung. Damit stehen Ihnen alle Studienfächer offen und Sie haben die Wahl zwischen Universität und Fachhochschule.

Falls Sie noch kein Abitur auf dem ersten Bildungsweg erworben haben, gibt es verschiedene Möglichkeiten, um das Abitur nachzuholen. In Berlin ist dies beispielsweise an Berufsoberschulen, Abendgymnasien und Kollegs möglich. Um den Abschluss nachträglich zu erlangen, gelten verschiedene Voraussetzungen.

 

2. Die Fachhochschulreife für vielfältige Studiengänge

Die Fachhochschulreife können Sie an einer Fachoberschule (FOS) oder einer Berufsoberschule (BOS) erwerben. Das sogenannte Fachabitur berechtigt Sie zu einem Studium an einer Hochschule bzw. Fachhochschule. Eine Zulassung an einer Universität ist nur in Ausnahmefällen möglich.

Zudem besteht die Möglichkeit, die Fachhochschulreife zusammen mit einer Ausbildung zu erwerben. Mit solch einem doppelt qualifizierten Ausbildungsgang besteht die Möglichkeit, in allen Bundesländern in Deutschland an einer (Fach-) Hochschule zu studieren.

 

3. Fachgebundene Hochschulreife: Studieren Sie an einer Universität

Die Fachgebunde Hochschulreife ist eine weitere Berechtigung, die Ihnen ein Studium ermöglicht. Anders als beim sogenannten „Fachabitur“ sind Inhaber der fachgebundenen Hochschulreife für das Studium bestimmter Fächer an einer Universität berechtigt. Das können zum Beispiel Wirtschaft, Technik oder Sozialwesen sein.

Unser Tipp: Falls Sie die Fachgebundene Hochschulreife vorweisen, können Sie im Nachhinein auch das Abitur absolvieren, indem Sie eine weitere Prüfung in einer zweiten Fremdsprache, wie z. B. Französisch oder Spanisch, ablegen.

 

Anerkennung ausländischer Hochschulzugangsberechtigungen

Sie haben Ihren Abschluss im Ausland gemacht und fragen sich, ob eine Bewerbung an einer deutschen Hochschule damit zulässig ist? Ausländische Schulabschlüsse aus anderen EU-Ländern werden häufig anerkannt. Wird der Abschluss nicht als Hochschulzugangsberechtigung angesehen, können Sie durch den Besuch eines Studienkollegs auf die sogenannte Feststellungsprüfung vorbereiten. So weisen Sie nach, dass Sie die entsprechenden Qualifikationen haben, um studieren zu können.

 

Wie bekommen Sie eine Hochschulzugangsberechtigung?

Die HZB können Sie in aller Regel durch einen erfolgreichen schulischen Abschluss erwerben. Sowohl die Allgemeine Hochschulreife, die Fachhochschulreife als auch die fachgebundene Hochschulreife berechtigen Sie zur Immatrikulation. Jedoch können Sie auch durch eine berufliche Ausbildung eine Hochschulzulassungsberechtigung erhalten.
Für ein Studium ohne Abitur sollten Sie eine abgeschlossene Berufsausbildung mit mindestens drei Jahren Berufserfahrung mitbringen. In vielen Fällen müssen Sie eine Eignungsprüfung ablegen. Wichtig ist, dass Sie eine fachliche Nähe zu Ihrem gewählten Studiengang aufweisen.

Übrigens: Eine weitere Ausnahme besteht bei künstlerischen Studiengängen. Verfügen Sie über außergewöhnliche künstlerische Fähigkeiten, können diese bei einer Eignungsfeststellung an die Stelle der Hochschulreife treten. Das können zum Beispiel musikalische Fertigkeiten oder gestalterische Begabungen sein. In diesem Fall erhalten Sie nach dem erfolgreich bestandenen Eignungstest eine künstlerische Befähigung.

Je nach gewünschtem Studiengang stehen Ihnen also verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung.

 

Wie sieht eine Hochschulzugangsberechtigung aus?

Die sogenannte Hochschulzugangsberechtigung ist ein Begriff für Abschlüsse bzw. Zeugnisse aus dem Schulbereich. Diese weisen meist ein Urkunden-Format auf. Bei der Bewerbung für ein Studium müssen Sie eine amtlich beglaubigte Kopie Ihrer deutschen Hochschulreife vorlegen.

 

Hochschulzugangsberechtigung in Berlin bei Campus Berufsbildung e.V.

Bei Campus Berlin können Sie jetzt den Grundstein für Ihren beruflichen Erfolg legen und eine Hochschulzulassungsberechtigung erlangen. Mit der Allgemeinen Hochschulreife, also dem Abitur, das Sie an unserem beruflichen Gymnasium erlangen, können Sie an allen Universitäten sämtliche Fachrichtungen studieren. Durch den Besuch unserer ein- oder zweijährigen Fachoberschule oder der doppelt qualifizierenden Ausbildung zur*m Technischen Assistent*in können Sie die Fachhochschulreife erwerben und anschließend ein beliebiges Studium an (Fach-) Hochschulen aufnehmen.

Wir bieten Ihnen praxisorientierte Lehrkräfte und die notwendigen Ressourcen, die Sie für Ihren erfolgreichen Abschluss benötigen. Informieren Sie sich jetzt über die Abschlüsse zur Allgemeinen Hochschulreife und Fachhochschulreife am Campus Berlin.

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