17. Mai 2024

Mit dem Qualifizierungsgeld beruflich neu durchstarten

Die Agentur für Arbeit unterstützt bei Weiterbildungen  

Die Welt entwickelt sich rasant weiter, nicht nur im Privaten, sondern auch im Beruf – sei es durch technologischen Fortschritt, Digitalisierung oder globale Vernetzung. Daher ist es umso wichtiger, dass sich auch die Arbeitskräfte weiterentwickeln. Deshalb gibt es jetzt seit dem 01.04.2024 im Rahmen des „Gesetzes zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung“ das Qualifizierungsgeld. Es bietet Arbeitnehmer*innen die Möglichkeit, ihre Fähigkeiten zu erweitern und an neue Anforderungen anzupassen.   

Mit dem Qualifizierungsgeld übernimmt die Agentur für Arbeit die Lohnfortzahlung , während Arbeitnehmer*innen eine Weiterbildung besuchen.  

Für Unternehmen bedeutet das, dass sie mit gut ausgebildeten Mitarbeiter*innen den Herausforderungen des Marktes effektiver begegnen können. Für Sie als Arbeitnehmer*in ist es die Chance, Ihre berufliche Zukunft zu sichern und sich neue Karrierewege zu eröffnen.   

 

Voraussetzungen für das Qualifizierungsgeld  

Um für das Qualifizierungsgeld in Frage zu kommen, ist es erforderlich, dass ein signifikanter Teil der Belegschaft (20% in Unternehmen mit 250 oder mehr Mitarbeitern, 10% in Unternehmen mit weniger als 250) einen durch den Strukturwandel bedingten Weiterbildungsbedarf hat. Dies muss in einer betrieblichen Vereinbarung oder einem Tarifvertrag dokumentiert sein. Für kleinere Betriebe mit unter 10 Mitarbeitern genügt eine schriftliche Erklärung des Unternehmens.  

Weitere Bedingungen umfassen folgende Punkte:  

  • Die berufliche Weiterbildung muss insgesamt mehr als 120 Stunden umfassen. Die Weiterbildung kann in verschiedenen Formaten erfolgen, sei es in Vollzeit, Teilzeit oder begleitend zur Berufstätigkeit.  
  • Der Anbieter der Weiterbildung muss nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) für die Förderung zugelassen sein.   
  • Die Weiterbildung muss mehr darstellen als eine einfache, arbeitsplatzspezifische Anpassungsfortbildung.  
  • Der Antrag auf das Qualifizierungsgeld muss vom Arbeitgeber schriftlich eingereicht werden – idealerweise drei Monate vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme. 

 

Wie hoch ist das Qualifizierungsgeld?  

Das Qualifizierungsgeld ist vergleichbar mit dem Kurzarbeitsgeld und macht 60 Prozent der Nettoentgeltdifferenz aus – mit Kind sogar 67 Prozent. Die Summe wird zunächst vom Arbeitgeber bezahlt, der das Geld aber dann von der Agentur für Arbeit erstattet bekommt.  

  

Vorteile für Unternehmen  

  • Wettbewerbsfähigkeit und Innovation: Durch die Weiterbildungen mit dem Qualifizierungsgeld können Unternehmen ihre Mitarbeiter*innen auf dem neuesten Stand halten und so ihre Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft stärken.  
  • Fachkräftesicherung: Unternehmen können Fachkräfte intern weiterbilden, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken und Mitarbeiter*innen mit höheren Qualifikationen an das Unternehmen zu binden.  
  • Anpassungsfähigkeit: In Zeiten schnellen Wandels ermöglicht das Qualifizierungsgeld Unternehmen, ihre Belegschaft flexibel und effektiv an neue Marktbedingungen anzupassen.  

 

Vorteile für Beschäftigte  

  • Karriereentwicklung: Das Qualifizierungsgeld ermöglicht es Arbeitnehmer*innen, ihre Qualifikationen zu erweitern oder zu vertiefen, was ihre Karrierechancen verbessert.  
  • Jobsicherheit: Eine Weiterbildung erhöht die Beschäftigungsfähigkeit und trägt dazu bei, dass Arbeitnehmer*innen auch in einem sich wandelnden Arbeitsmarkt relevant bleiben.  
  • Finanzielle Sicherheit: Da das Qualifizierungsgeld während der Weiterbildung einen Teil des Einkommens ersetzt, können Arbeitnehmer*innen ohne finanzielle Einbußen an Schulungen teilnehmen.  

Mit dem Qualifizierungsgeld von den Umschulungen und Weiterbildungen bei Campus Berlin profitieren  

Campus Berlin steht Ihnen gerne zur Verfügung, um Sie umfassend und individuell zu unseren vielfältigen Weiterbildungsangeboten zu beraten. Wir bietet als zertifizierter Träger Umschulungen und Weiterbildungen, die nach den Regelungen der Agentur für Arbeit förderfähig im Rahmen des Qualifizierungsgeldes sind.  

Umschulungen
Weiterbildungen  

  

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