Neue Pflegefachassistenzausbildung ab 2027: Was ändert sich für Auszubildende in Berlin?
Ab dem 1. Januar 2027 wird die Pflegefachassistenzausbildung bundesweit einheitlich geregelt. Für Berliner Ausbildungsinteressierte klingt das zunächst nach einer grundlegenden Reform. Tatsächlich bleibt in Berlin vieles vertraut – zugleich wird der Abschluss bundesweit vergleichbarer und der Zugang zur Ausbildung teilweise flexibler.
Bislang gibt es in Deutschland 27 unterschiedliche landesrechtliche Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen. Mit dem neuen Pflegefachassistenzgesetz entsteht daraus ein einheitliches Berufsbild. Ausbildungsdauer, Zugang, Vergütung, Praxiseinsätze und Weiterqualifizierung werden künftig bundesweit geregelt. (Quelle: Bundesministerium für Gesundheit)
Berlin ist auf diese Veränderung bereits gut vorbereitet. In der Hauptstadt wird seit November 2022 eine generalistische, 18-monatige Pflegefachassistenzausbildung angeboten. Die Auszubildenden lernen schon heute unterschiedliche Pflegebereiche kennen und absolvieren ihre Praxiseinsätze unter anderem im Krankenhaus, in Pflegeeinrichtungen und bei ambulanten Pflegediensten.
Vorher und nachher: Was ändert sich in Berlin?
| Thema | Ausbildungsbeginn bis Ende 2026 | Ausbildungsbeginn ab 1. Januar 2027 |
| Rechtsgrundlage | Die Ausbildung richtet sich nach dem Berliner Pflegefachassistenzgesetz. | Die Ausbildung richtet sich nach einem bundesweit einheitlichen Pflegefachassistenzgesetz. Die bisherige Berliner Landesregelung wird für neue Ausbildungen abgelöst. |
| Ausbildungsdauer | Die Vollzeitausbildung dauert 18 Monate. Teilzeit ist mit einer Dauer von bis zu drei Jahren möglich. | Die Vollzeitausbildung dauert in der Regel weiterhin 18 Monate. Teilzeit und Verkürzungen bleiben möglich. |
| Unterricht und Praxis | 1.000 Stunden theoretischen und praktischen Unterricht plus 1.200 Stunden praktische Ausbildung im Ausbildungsbetrieb sowie zwei Praktika in anderen Pflegeeinrichtungen. | Nach einer einheitlichen Bundesverordnung: Vorgesehen sind mindestens 1.050 Stunden Unterricht und 1.280 Stunden praktische Ausbildung. Praktika bleiben. |
| Ausrichtung | Die Berliner Ausbildung ist bereits generalistisch. | Die Ausbildung bleibt generalistisch. Die drei zentralen Versorgungsbereiche sind nun bundesweit verbindlich vorgesehen. |
| Praxiseinsätze | Die praktische Ausbildung findet im Krankenhaus, in der stationären Langzeitpflege und in der ambulanten Pflege statt. | Einsätze in den zentralen Versorgungsbereichen werden bundesweit vorgeschrieben. Somit in Berlin keine Änderung. |
| Zugang | Erforderlich sind grundsätzlich die Berufsbildungsreife, ein gleichwertiger Abschluss oder eine abgeschlossene Berufsausbildung. Sprachniveau Deutsch mind. B1 | In der Regel wird ein Hauptschulabschluss beziehungsweise die Berufsbildungsreife verlangt. Ein Einstieg kann künftig aber auch ohne Schulabschluss möglich sein, wenn die Pflegeschule eine positive Erfolgsprognose abgibt. |
| Ausbildungsvergütung | In Berlin muss bereits eine angemessene Ausbildungsvergütung gezahlt werden. | Eine angemessene Ausbildungsvergütung wird für alle Auszubildenden bundesgesetzlich garantiert. |
| Staatliche Prüfung | Die Prüfung wird nach Berliner Vorgaben durchgeführt und umfasst schriftliche, mündliche und praktische Bestandteile. | Die Anforderungen und Abläufe der staatlichen Prüfung werden bundesweit vereinheitlicht. Ein Wechsel in ein anderes Bundesland wird einfacher. |
| Weiterbildung zur Pflegefachkraft | Nach dem Abschluss kann die Ausbildung zur Pflegefachkraft um ein Jahr auf zwei Jahre verkürzt werden. | Auch ein verkürzter Übergang zur Pflegefachkraftausbildung ist weiterhin möglich. |
| Ausländische Abschlüsse | Die Anerkennung richtet sich nach den bisher zuständigen Berliner Verfahren. | Für ausländische Pflegeassistenzabschlüsse werden einheitliche bundesweite Anerkennungswege geschaffen, etwa über einen Anpassungslehrgang oder eine Kenntnisprüfung. |
Hinweis: Die Tabelle entspricht dem derzeit bekannten Stand vom 24. Juli 2026. Da noch nicht alle Regelungen und Umsetzungsdetails für Berlin abschließend feststehen, sind Änderungen bis zum Ausbildungsstart 2027 möglich.
Für Berlin gilt: Die Ausbildung wird nicht völlig neu erfunden
Die wichtigste Botschaft für Berliner Ausbildungsinteressierte lautet: Vieles bleibt gleich – aber der Abschluss wird bundesweit einheitlicher und besser vergleichbar.
Berlin hat wesentliche Bestandteile der Reform bereits vorweggenommen. Dazu gehören:
- die 18-monatige Ausbildungsdauer,
- die generalistische Ausrichtung,
- Praxiseinsätze in mehreren Pflegebereichen,
- eine Ausbildungsvergütung,
- die staatliche Prüfung und
- die Möglichkeit, sich anschließend zur Pflegefachperson weiterzuqualifizieren.
Für Auszubildende bedeutet die Reform daher keinen vollständigen Neustart. Der Berliner Ausbildungsweg wird vielmehr in ein bundesweit einheitliches System überführt.
Der Abschluss wird bundesweit mobiler
Ein wichtiger Vorteil der neuen Regelung ist die bessere berufliche Mobilität. Wer seine Ausbildung künftig in Berlin absolviert, verfügt über einen Abschluss auf Grundlage eines bundesweit einheitlichen Berufsprofils.
Das erleichtert beispielsweise einen späteren Umzug nach Brandenburg, Hamburg oder in ein anderes Bundesland. Arbeitgeber können die Qualifikation leichter einordnen, da Ausbildungsziele und grundlegende Anforderungen nicht mehr von unterschiedlichen Landesregelungen abhängen. Das Bundesgesundheitsministerium nennt die leichtere berufliche Mobilität ausdrücklich als ein Ziel der Reform.
Was gilt für Ausbildungen, die noch 2026 beginnen?
Ausbildungsgänge, die noch nach Berliner Landesrecht beginnen, fallen nicht plötzlich mit dem Jahreswechsel weg. Für bereits begonnene Ausbildungen sind Übergangsregelungen vorgesehen, damit sie nach den bisherigen Vorgaben fortgeführt werden können. Nach der derzeitigen Berliner Planung betrifft dies Ausbildungsgänge, die bis Ende 2026 begonnen werden.
Ein Ausbildungsstart im Jahr 2026 ist deshalb kein Nachteil. Der Berliner Abschluss bleibt gültig. Wer seine Ausbildung ab dem 1. Januar 2027 beginnt, startet dagegen nach dem neuen Bundesrecht.
Einzelheiten zur organisatorischen Umsetzung, zu Unterlagen und zu möglichen Meldeverfahren können durch die zuständigen Berliner Stellen noch weiter konkretisiert werden. Der bisherige Informationsstand des LAGeSo bezieht sich teilweise weiterhin auf die Berliner Landesausbildung.
Fazit: Vieles bleibt vertraut, der Abschluss wird einheitlicher.
Informieren Sie sich über die Pflegefachassistenzausbildung, die Voraussetzungen und die aktuellen Starttermine – und lassen Sie sich persönlich zu Ihrem Einstieg in die Pflege beraten.


