Das Schutzkonzept an Berliner Schulen und die Rolle der Kinderschutzfachkraft (IseF)
Seit September 2021 sind Berliner Schulen verpflichtet, ein Kinder- und Jugendschutzkonzept in ihrem Schulprogramm festzulegen. Doch was muss ein solches Schutzkonzept enthalten? Wer ist an seiner Entwicklung beteiligt – und welche Rolle spielt eine insoweit erfahrene Fachkraft, kurz IseF, im schulischen Kinderschutz?
Warum brauchen Berliner Schulen ein Schutzkonzept?
Die einfache wie kurze Antwort könnte lauten: Berliner Schulen benötigen ein Schutzkonzept, weil es das Berliner Schulgesetz seit September 2021 ausdrücklich gesetzlich vorschreibt: Nach § 8 Absatz 2 des Berliner Schulgesetzes muss jede Schule in ihrem Schulprogramm ein Kinder- und Jugendschutzkonzept festlegen.
Diese Verpflichtung gilt für alle Berliner Schulen.
Dass dies notwendig ist, zeigen regelmäßig auftretende Fälle im Schulalltag wie Mobbing oder sexualisierte Gewalt durch Lehrkräften wie eine Fallstudie zu sexualisierter Gewalt in der Schule der Unabhängigen Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs aus dem Jahr 2025 belegt. Zudem dient das Schutzkonzept ausdrücklich als Handlungsanweisung bei einer vermuteten Kindeswohlgefährdung außerhalb der Schule.
Grundsätzlich sollen Lehrkräfte, Erzieher*innen, Schulsozialarbeiter*innen und andere pädagogische Fachkräfte einer Schule dazu beitragen Grenzverletzungen, Gewalt und mögliche Kindeswohlgefährdungen frühzeitig wahrzunehmen und angemessen darauf zu reagieren. Das schulinterne Schutzkonzept legt dabei fest, wie sie reagieren und welche Prozessschritte sie einhalten sollen. Es schafft verbindliche Regeln, Zuständigkeiten und Handlungsabläufe.
Dabei erfüllt es zwei wichtige Aufgaben:
- Es soll Gefährdungen innerhalb der Schule möglichst verhindern.
- Es soll den Mitarbeitenden Handlungssicherheit geben, wenn sie Anzeichen einer möglichen Kindeswohlgefährdung erkennen.
Damit berücksichtigt das Schutzkonzept sowohl präventive Maßnahmen als auch klare Verfahren für den Ernstfall. Es muss an die jeweilige Schule, ihre Schüler*innen, ihre räumlichen Bedingungen und ihre pädagogischen Angebote angepasst werden.
Kinderschutzleitfaden der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Berlin, Januar 2025

Welche Bestandteile gehören zu einem schulischen Schutzkonzept?
Die konkrete Ausgestaltung richtet sich nach den Bedingungen der jeweiligen Schule. Zu den wesentlichen Bestandteilen gehören:
Risiko- und Potenzialanalyse
Die Schule prüft, welche Schutzmaßnahmen bereits bestehen und wo Risiken liegen. Dabei werden unter anderem räumliche Situationen, Zuständigkeiten, interne Handlungswege sowie Beteiligungs- und Beschwerdemöglichkeiten betrachtet.
Leitbild und gemeinsame Haltung
Das Schutzkonzept formuliert eine klare Haltung gegen Gewalt, sexuellen Missbrauch, Mobbing, Diskriminierung und Grenzverletzungen. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist eine gemeinsame Aufgabe aller an der Schule Tätigen.
Verhaltenskodex
Verbindliche Regeln schaffen Orientierung für einen professionellen Umgang mit Schüler*innen. Sie können beispielsweise Nähe und Distanz, körperlichen Kontakt, digitale Kommunikation, Einzelgespräche, Ausflüge und private Kontakte regeln.
Beteiligung und Beschwerden
Schüler*innen müssen ihre Rechte und Ansprechpersonen kennen. Beschwerdewege sollten verständlich, vertraulich und niedrigschwellig sein. Kinder, Jugendliche und möglichst auch Eltern werden an der Entwicklung des Konzeptes beteiligt.
Prävention und Fortbildung
Unterrichtsangebote und Projekte stärken Kinder und Jugendliche, etwa zu Kinderrechten, persönlichen Grenzen, Mobbing, sexualisierter Gewalt, Diskriminierung und Mediennutzung. Regelmäßige Fortbildungen geben den Beschäftigten zusätzliche Handlungssicherheit.
Interventions- und Handlungspläne
Für Verdachtsfälle und konkrete Vorfälle werden verbindliche Abläufe festgelegt. Sie regeln Zuständigkeiten, Dokumentation, Schutzmaßnahmen sowie die Einbeziehung der Schulleitung, des Jugendamtes und externer Fachberatungsstellen.
Das Schutzkonzept sollte regelmäßig überprüft, im Schulalltag verankert und bei Bedarf weiterentwickelt werden.
Schutzkonzept der Schule und Handlungsleitfaden Kinderschutz: Wo liegt der Unterschied?
Ein schulisches Schutzkonzept und das Verfahren bei einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung gehören zusammen, erfüllen aber unterschiedliche Aufgaben.
Das Schutzkonzept ist das übergeordnete Konzept der Schule. Es untersucht Risiken im Schulalltag und legt fest, wie Gewalt, Mobbing, Grenzverletzungen und Übergriffe verhindert werden sollen. Dazu gehören beispielsweise verbindliche Verhaltensregeln, Präventionsmaßnahmen, Beschwerdewege und schulinterne Interventionspläne.
Das konkrete Kinderschutzverfahren beginnt dagegen, wenn gewichtige Anhaltspunkte für eine mögliche Kindeswohlgefährdung vorliegen. Es regelt, wie die Beobachtungen eingeschätzt und dokumentiert werden, welche Fachkräfte einbezogen werden und wann eine Zusammenarbeit mit dem Jugendamt erforderlich ist.
Jede Schule muss diese Vorgaben durch eigene Zuständigkeiten, Ansprechpersonen und Kommunikationswege ergänzen.
Quelle: Kinderschutz und Leitfaden https://www.berlin.de/sen/jugend/familie-und-kinder/kinderschutz/
Vorteile einer eigenen Kinderschutzfachkraft (IseF) im Schulkollegium
Eine Schule ist gesetzlich nicht verpflichtet, eine eigene IseF zu beschäftigen. Dennoch gibt es Vorteile, eine Fachkraft mit der Zusatzqualifizierung Kinderschutzfachkraft innerhalb der Schule zu haben.
Denn was ist, wenn beispielsweise eine Beobachtung im Raum steht, aber niemand im Kollegium so richtig weiß, wie man sie fachlich einordnet? Hier kann ein IseF im Kollegium erste Unsicherheiten auffangen, indem sie niederschwellig ansprechbar ist.
Zudem kann sie
- Kolleg*innen für mögliche Anzeichen einer Gefährdung sensibilisieren,
- an der Weiterentwicklung des Schutzkonzeptes mitwirken,
- Fortbildungen und Fallbesprechungen anregen,
- auf nachvollziehbare Dokumentation und festgelegte Abläufe achten,
- Kontakte zum Jugendamt und Fachberatungsstellen unterstützen.
Wichtig zu erwähnen ist aber auch, dass eine IseF im Schulkollegium nicht das Schutzkonzept für die eigene Schule erstellt oder bei einem Fall der Kindeswohlgefährdung an der eigenen Schule die Fallberatung übernimmt.
Dennoch profitiert in jedem Fall eine Schule von internem Kinderschutzwissen, auch wenn sie per Gesetz nicht zwingend eine eigene IseF benötigt.


