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Förderung – Eigenfinanzierung

Es gibt Möglichkeiten und praktische Tipps um eine Eigenfinanzierung der Ausbildung oder Weiterbildung stemmen zu können.

Manche unserer Teilnehmer haben keinen Anspruch auf eine Förderung durch die Agentur für Arbeit, etwa weil sie bisher selbständig waren oder noch keine Ansprüche in der Arbeitslosenversicherung erworben haben.

Seit kurzem ist es allerdings möglich, auch während einer selbstfinanzierten Weiterbildung Arbeitslosengeld zu beziehen, wenn etwa wegen Mittelknappheit ein Bildungsgutschein nicht ausgegeben werden kann.

Gemeinsam prüfen wir, ob für Sie alternative Finanzierungsmodelle in Frage kommen.

Der Besuch von Weiterbildungsveranstaltungen kann bei der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden. Dies kann zu einer erheblichen Steuerersparnis führen und sollte daher bei der Entscheidung über die Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme unbedingt berücksichtigt werden.

Fort- und Weiterbildungskosten sind alle “Aufwendungen, die ein Arbeitnehmer leistet, um seine Kenntnisse und Fertigkeiten im ausgeübten Beruf zu erhalten, zu erweitern oder den sich ändernden Anforderungen anzupassen.”
Hierzu zählen Aufwendungen, die durch den Besuch einer Veranstaltung anfallen, z.B. auch Fachbücher, Prüfungsgebühren und die Fahrtkosten zum Veranstaltungsort. Erhalten Sie von Dritten einen Zuschuss zu Ihren Fort- und Weiterbildungskosten (z.B. Agentur für Arbeit oder von Ihrem Arbeitgeber), so reduzieren sich dadurch die steuerlich absetzbaren Aufwendungen.

Eine oft übersehene Möglichkeit, eine Weiterbildung zu finanzieren, sind die Möglichkeiten der Förderung durch Ihren Arbeitgeber.

Qualifizierte Mitarbeiter sind ein wichtiger Erfolgsfaktor. Mitarbeiter mit neuen Kenntnissen stärken die Konkurrenzfähigkeit des Unternehmens, verbessern die Arbeitsabläufe oder helfen Ressourcen einzusparen.

Deshalb sind viele Arbeitgeber bereit, Qualifizierungskosten ihrer Mitarbeiter zu übernehmen, auch wenn die Weiterbildung in der Freizeit erfolgt.