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Förderung – Weiterbildungsstipendium

Mit dem Weiterbildungsstipendium werden junge Menschen, die Ihre Berufsausbildung besonders erfolgreich abgeschlossen haben, bei ihrer weiteren beruflichen Qualifizierung unterstützt. Es werden fachliche Lehrgänge und fachübergreifende Weiterbildungen gefördert.

Das Weiterbildungsstipendium unterstützt besonders talentierte und leistungsbereite junge Berufseinsteiger unter 25 Jahren.
Das Stipendium gibt die Möglichkeit neue Kompetenzen und berufliche Fähigkeiten aufzubauen.

Personen unter 25 Jahren, die in Ausbildung und Beruf besondere Leistungen gezeigt haben, zum Beispiel ihre Berufsausbildung mit der Note 1,9 oder besser abgeschlossen haben oder bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb unter die ersten Drei gekommen sind.
Die Altersgrenze verschiebt sich um bis zu drei Jahre, wenn sich Elternzeit, Wehr- oder Zivildienst anrechnen lassen.

Die Stipendiaten erhalten bis zu 7.200 EUR, verteilt auf drei Jahre.
Bis zu dieser Höhe werden die Kosten für den Lehrgang, für die Prüfung, für Fahrten, Aufenthalt und Arbeitsmittel erstattet. Die Geförderten müssen sich mit einem Eigenanteil von 10% jährlich an den Lehrgangskosten beteiligen.

Gefördert werden unter anderem:

  • Berufsbegleitende Studiengänge
  • Fachbezogene Weiterbildungen
  • Aufstiegsfortbildungen
  • Fachübergreifende Weiterbildungen, z.B. Sprachkurse