
Berufspädagogische Zusatzqualifikation in der Pflege
Die Weiterbildung zum/zur Praxisanleiter*in richtet sich an Pflegefachkräfte die ihr Wissen weitergeben möchten. Ihre Weiterbildung bei der Campus Akademie ist durch Abend – und Samstagsseminare terminlich sehr gut mit Ihren Arbeitszeiten vereinbar. Sie profitieren von einer hervorragenden EDV-Ausstattung und Medienequipment in den Schulungsräumen und einer hohen Fachkompetenz unsere Dozenten durch praktische Berufserfahrung.
Campus TV
Weiterbildung Praxisanleitung
Martin Janke im Interview. Bei Campus Berufsbildung e.V. absolvierte er die Weiterbildung zum Praxisanleiter. Er erzählt, was das Besondere an Campus Berlin ist, welche Berufsperspektiven sich als Praxisanleiter eröffnen und warum er die Weiterbildung empfiehlt.
Inhalte
Die Ausbildungsgesetze beinhalten neben der Strukturierung der theoretischen Ausbildung auch deutliche Vorgaben für den Lernort Praxis. Die ausbildenden Einrichtungenmüssen nachweisen, dass die praktische Ausbildung durch qualifizierte Praxisanleiter*innensicher gestellt ist. Die Fähigkeit zur Praxisanleitung ist durch eine berufspädagogische Zusatzqualifikation von mindestens 300 Stunden nachzuweisen.
Sie haben Berufserfahrung als Pflegefachkraft und möchten Ihr Wissen gerne an Nachwuchsfachkräfte weitergeben?
Als Praxisanleiter*in begleiten Sie Auszubildende im Berufsfeld in ihrer praktischen Ausbildung.
Die Weiterbildung zur Praxisanleiterin / zum Praxisanleiter vermittelt Ihnen pädagogische, methodische und didaktische Kenntnisse, mit denen Sie Auszubildene anleiten und im Rahmen der praktischen Ausbildung begleiten. Sie lernen die Auszubildenen entsprechend dem Ausbildungsstand zu beurteilen und ihnen Feedback zu geben.
Berufspädagogische Zusatzqualifikation – Begleiten Sie Azubis durch die Praxis
Pflegefachkräfte mit mindestens zweijähriger Berufserfahrung haben die Möglichkeit, sich als Praxisanleiter bzw. Praxisanleiterin weiterzubilden. Diese berufspädagogische Zusatzqualifikation qualifiziert Sie, Auszubildende adäquat anzuleiten und im Ausbildungsprozess zu unterstützen. Die berufsbegleitende Weiterbildung dauert sechs Monate und umfasst 200 Theoriestunden.
Als Teilnehmerin oder Teilnehmer der Weiterbildung werden Sie auf Wunsch in der Praxisstelle besucht und bei einer praktischen Anleitung begleitet.
Die Weiterbildung zur Praxisanleiterin / zum Praxisanleiter vermittelt Ihnen pädagogische, methodische und didaktische Kenntnisse, mit denen Sie Auszubildene in Pflegeberufen anleiten und im Rahmen der praktischen Ausbildung begleiten. Diese berufspädagogische Zusatzqualifikation lehrt Sie die Auszubildenen entsprechend dem Ausbildungsstand zu beurteilen und ihnen Feedback zu geben.
Die ausbildenden Einrichtungen müssen nachweisen, dass die praktische Ausbildung durch qualifizierte Praxisanleiter gemäß §4 PflAPrV gewährleistet ist. Gesetzliche Vorgaben finden sich im Gesetz zur Reform der Pflegeberufe (Pflegeberufereformgesetz – PflBRefG) und in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PflAPrV).
Berufliches Selbstverständnis
- Kooperation mit den am Lernprozess Beteiligten
- Reflexion und Weiterentwicklung der eigenen Haltung und des
beruflichen Selbstverständnisses
Lernfeld Praxis
- Theoretische Grundlagen der Pflegepädagogik
- Lerntheorien und Motivationstheorien
- Lernfördernde und lernhemmende Faktoren
- Unterschiedliche Lernmethoden
- Kommunikation und Gesprächsführung in verschiedenen Berufssituationen
- Berufsgesetze/rechtliche Rahmenbedingungen, Ausbildungs- und
- Prüfungsverordnungen
- Spannungsfeld zwischen Lernen und Arbeiten
Anleitungs- und Beurteilungsprozess
- Individueller Lernbedarf und persönliche Lernziele
- Planung, Steuerung, Beurteilung und Dokumentation der Lernentwicklung
- Prozesshafte, zielgerichtete Anleitung
- Vorbereitung und Mitwirkung bei der staatlichen Prüfung – praktischer Teil
Campus Fakten
Berufschancen
Sie begleiten angehende Pflegefachkräfte während der Ausbildung, stehen mit Rat und Tat zur Seite und bewerten ihre Leistungen. Die Weiterbildung vermittelt methodische, pädagogische und didaktische Kenntnisse um die Auszubildenden in der praktischen Ausbildung adäquat anleiten, beraten und entsprechend dem Ausbildungsstand beurteilen zu können