Weiterbildung Kinderschutz für pädagogische Fachkräfte
Kinderschutz braucht Klarheit, Haltung und Verfahrenssicherheit. In dieser Weiterbildung stärken wir pädagogische Fachkräfte darin, Kindeswohlgefährdungen fachlich fundiert einzuschätzen, Beratung wirksam zu gestalten und Schutzprozesse in Einrichtungen sicher zu begleiten.
Warum ist es wichtig, IseF-qualifizierte Erzieher*innen in der Einrichtung zu haben?
Pädagogische Fachkräfte sind nah am Kind und erleben den Alltag unmittelbar. Dadurch können sie Veränderungen und Belastungen früh wahrnehmen. Gleichzeitig sind Verdachtssituationen anspruchsvoll: Beziehungen, Unsicherheit und mögliche Konflikte mit Eltern können Entscheidungen erschweren. Eine Qualifizierung zur Insoweit erfahrene Fachkraft nach § 8a SGB VIII schafft professionelle Orientierung und Handlungssicherheit bei der Gefährdungseinschätzung und Beratung im Kinderschutz.
Diese Weiterbildung zur zur Kinderschutzfachkraft (§ 8a/b SGB VIII) richtet sich an pädagogische Fachkräfte wie Erzieher, Sozialpädagogen, Sozialarbeiter und andere Fachkräfte, die beruflich mit Kindern und Jugendlichen arbeiten. Sie erwerben vertiefte Kenntnisse zu Kindeswohlgefährdung und lernen, Fachkräfte in Kitas, Schulen und der Jugendhilfe qualifiziert zu beraten. Mit dieser Qualifizierung können Sie Ihrem Team Unterstützung geben, damit Hinweise auf mögliche Kindeswohlgefährdungen besser erkannt, strukturiert eingeordnet und professionell bearbeitet werden. Das schafft Sicherheit im Handeln und Klarheit in Entscheidungen. Durch fachliche Beratung im Haus werden Unsicherheiten, Überforderungen und Aktionismus reduziert.
Inhalte
Die insoweit erfahrene Fachkraft (IseF) übernimmt keine Entscheidungsfunktion im Kinderschutzverfahren, sondern wirkt als fachlich qualifizierte Beratungs- und Prozessbegleitung. Sie unterstützt pädagogische Fachkräfte dabei, Hinweise auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung professionell einzuordnen, Handlungsschritte zu strukturieren und Schutzprozesse fachlich fundiert zu gestalten. Ziel ist es, dass Fachkräfte ihre Schutzverantwortung sicher, nachvollziehbar, kindzentriert und rechtssicher wahrnehmen können – im Zusammenwirken mit dem Team und den beteiligten Netzwerkpartnern.
Zu den typischen Aufgaben einer IseF gehören insbesondere:
Die fachliche Beratung von Mitarbeitenden, in der Beobachtungen und Hinweise gesammelt, eingeordnet und strukturiert werden. Dabei unterstützt die IseF die Bildung fachlicher Hypothesen und hilft, komplexe Situationen übersichtlich und verständlich darzustellen.
Die Unterstützung bei der Gefährdungseinschätzung, indem Risiken und Schutzfaktoren systematisch betrachtet, gegeneinander abgewogen und die Einschätzung anhand transparenter Kriterien nachvollziehbar gemacht wird.
Die Stärkung der Verfahrenssicherheit, etwa durch Unterstützung bei der Dokumentation, der Klärung von Rollen und Zuständigkeiten sowie der Planung weiterer Schritte im Schutz- oder Hilfeprozess.
Die Begleitung von Gesprächsprozessen, insbesondere bei herausfordernden Gesprächen mit Eltern, im Team oder im Netzwerk. Dazu gehören die Vorbereitung, fachliche Strukturierung und Reflexion dieser Gespräche.
Die Nutzung und Einbindung von Netzwerken, zum Beispiel durch die fachlich fundierte Zusammenarbeit mit dem Jugendamt, Beratungsstellen oder weiteren spezialisierten Fachstellen sowie die Unterstützung bei notwendigen Weitervermittlungen.
Die Mitwirkung an der Entwicklung und Umsetzung institutioneller Schutzstrukturen, etwa im Rahmen von Schutzkonzepten, Verhaltenskodizes, Beschwerdeverfahren oder Risikoanalysen, um Kinderschutz dauerhaft in der Einrichtung zu verankern.
Weiterbildungsinhalte – Was lerne ich in der Weiterbildung zur Insoweit erfahrenen Fachkraft?
In der Weiterbildung zur Insoweit erfahrenen Fachkraft (ISEF) gemäß § 8a SGB VIII erwerben Sie fundiertes Fachwissen und praxisnahe Kompetenzen für den professionellen Kinderschutz. Ziel ist es, Sie als Kinderschutzfachkraft zu befähigen, eine Gefährdungseinschätzung bei Kindeswohlgefährdung fachlich sicher und rechtssicher vorzunehmen.
Die Weiterbildung ist modular aufgebaut und verbindet Wissen, Methoden, Haltung und Praxis-Transfer. Sie umfasst Fallarbeit und kollegiale Beratung und schließt mit einer Falldarstellung und einem Kolloquium (Fallvorstellung/Fallberatung) ab.
Modul 1: Kinderschutz professionell einordnen
Grundlagen der Kindeswohlgefährdung, Indikatoren, Rollenverständnis ISEF, Selbstfürsorge/Resilienz.Modul 2: Recht und Verfahrenssicherheit
§ 8a / § 8b SGB VIII, Datenschutz in der Praxis, dokumentations- und verfahrenssichere Fallarbeit.Modul 3: Kommunikation & Beratung
Strukturierte Fallberatung, Auftragsklärung, Gesprächsführung mit Eltern und Kolleg*innen, Umgang mit Widerständen.Modul 4: Netzwerke & institutioneller Kinderschutz
Zusammenarbeit mit Jugendamt/Fachstellen, Schutzkonzept-Bausteine, Beschwerdemanagement, Risikoanalyse.Modul 5: Rollenentwicklung
Professionalisierung der ISEF-Rolle im Alltag, Reflexion, Qualitätssicherung
Die Weiterbildung schließt mit einer schriftlichen Falldarstellung ab, in der ein Praxisfall nachvollziehbar beschrieben, fachlich analysiert und im Hinblick auf mögliche Gefährdungen sowie weitere Handlungsschritte eingeschätzt wird. Ergänzend dazu findet ein Kolloquium statt, das als Fallvorstellung und fachliche Fallberatung gestaltet ist. In diesem Rahmen reflektieren die Teilnehmenden ihr Vorgehen, diskutieren Einschätzungen und vertiefen die fachliche Auseinandersetzung im kollegialen Austausch.
Für wen ist dieser Kurs geeignet?
Die Weiterbildung richtet sich an pädagogische Fachkräfte, die beruflich mit Kindern und Jugendlichen arbeiten und Verantwortung im Kinderschutz übernehmen möchten, insbesondere:
– Erzieher*innen
– Sozialpädagog*innen und Sozialarbeiter*innen
– Mitarbeitende in Jugendhilfeeinrichtungen
– Fachkräfte in Schulen und Ganztag
– Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*innen
– Medizinische Fachangestellte in Kinderarztpraxen
– Weitere Berufsgruppen mit gesetzlichem Schutzauftrag
Nach Abschluss der Weiterbildung verfügen Sie über fundierte fachliche Kompetenzen zur Beratung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung und gewinnen Sicherheit im Umgang mit dem Schutzauftrag nach § 8a SGB VIII. Sie sind in der Lage, strukturierte Gefährdungseinschätzungen methodisch fundiert durchzuführen und anspruchsvolle Gespräche mit Eltern professionell und lösungsorientiert zu gestalten. Darüber hinaus entwickeln Sie Sicherheit in der interdisziplinären Zusammenarbeit mit Akteur*innen des Hilfesystems und stärken Ihre Reflexionsfähigkeit sowie Ihre professionelle Haltung im Kinderschutz. Auf diese Weise erweitern Sie nicht nur Ihre persönliche Expertise, sondern leisten zugleich einen wichtigen Beitrag zur Qualitätssicherung im institutionellen Kinderschutz.
Rechtliche Grundlagen und Erfordernisse
Die fachliche Gefährdungseinschätzung nach § 8a SGB VIII ist keine Kür, sondern eine gesetzlich verankerte Pflicht – und zugleich ein zentraler Qualitätsbaustein jeder Bildungseinrichtung.
Sozialpädagogische Fachkräfte, die mit und für Kinder und Jugendliche arbeiten, sind verpflichtet, bei Kindeswohlgefährdung aktiv zu werden. Liegt ein Verdachtsfall vor, haben Sie die gesetzliche Pflicht, die Kindeswohlgefährdung in ihrer Schwere einzuschätzen und nach geregelten Prozessschritten zu handeln.
Das bedeutet in der Praxis: aufmerksam wahrnehmen, sorgfältig dokumentieren, Fälle kollegial beraten, die Personensorgeberechtigten einbeziehen und – falls erforderlich – in enger Abstimmung mit dem Jugendamt geeignete Schutzmaßnahmen planen. Nach § 8b SGB VIII haben Fachkräfte, die beruflich mit Kindern/Jugendlichen arbeiten, bei der Einschätzung einer möglichen Kindeswohlgefährdung Anspruch auf Beratung durch eine IseF.

Gewalt gegen Kinder – was ist „alles“ Gewalt?
Was bedeutet Gewalt gegen Kinder eigentlich? Jedes Kind hat das Recht, ohne Gewalt aufzuwachsen – und dennoch erleben viele Kinder täglich körperliche, seelische oder strukturelle Übergriffe. Oft geschieht das nicht aus Absicht, sondern aus Überforderung, Unwissen oder alten Erziehungsmustern. Umso wichtiger ist es, genau hinzusehen und zu verstehen, welche Handlungen, Worte oder Unterlassungen bereits als Gewalt gelten.
So kann Gewalt kann viele Formen annehmen. Körperliche Gewalt zeigt sich beispielsweise durch Schlagen, Schütteln, Festhalten oder andere körperliche Übergriffe. Von Psychische oder emotionale Gewalt spricht man bei Demütigungen, Beschämungen und auch bei dauerhaftem Ignorieren. Sexualisierte Gewalt umfasst zum Beispiel jede sexuelle Handlung an oder mit Kindern, auch über digitale Medien. Auch jede Art der Vernachlässigung wie fehlende Aufsicht, mangelnde Versorgung oder das Ausbleiben notwendiger medizinischer und entwicklungsfördernder ist eine Form der Gewalt. Aber das Miterleben von Gewalt, etwa in Form häuslicher Auseinandersetzungen, gilt als schwerwiegende Belastung und Gefährdung.
Denn nur wer die verschiedenen Formen von Gewalt kennt, kann Kinder wirksam schützen und respektvolle Beziehungen fördern.
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Enchmaa Mischig Boss

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