Insoweit erfahrene Fachkraft (IseF)

Weiterbildung zur Kinderschutzfachkraft

Kinderschutz braucht Klarheit, Haltung und Verfahrenssicherheit. In dieser Weiterbildung stärken wir pädagogische Fachkräfte darin, Kindeswohlgefährdungen fachlich fundiert einzuschätzen, Beratung wirksam zu gestalten und Schutzprozesse in Einrichtungen sicher zu begleiten.

Warum ist es wichtig, IseF-qualifizierte Mitarbeiter*innen in der Einrichtung zu haben?

Fachkräfte in pädagogischen Einrichtungen, im Gesundheitswesen oder auch im Rettungsdienst sind nah an Kindern, Jugendlichen und deren Familien.

Pädagogische Fachkräfte begleiten Kinder und Jugendliche über einen längeren Zeitraum in ihrem Alltag und können dadurch Entwicklungen, Verhaltensänderungen oder Belastungen frühzeitig wahrnehmen. Fachkräfte aus dem Gesundheitswesen oder Rettungsdienst begegnen Kindern und Jugendlichen häufig in besonders sensiblen oder akuten Situationen, in denen Hinweise auf Vernachlässigung, Misshandlung oder andere Gefährdungen sichtbar werden können. Gleichzeitig sind Verdachtssituationen im Kinderschutz fachlich und emotional anspruchsvoll. Die Nähe zum Kind, mögliche Unsicherheiten in der Einschätzung, Zeitdruck im medizinischen Kontext oder mögliche Konflikte mit Sorgeberechtigten können Entscheidungen erschweren.

Eine Qualifizierung zur insoweit erfahrenen Fachkraft nach § 8a SGB VIII schafft hier professionelle Orientierung und Handlungssicherheit bei der Gefährdungseinschätzung und Beratung im Kinderschutz. Mit einer zertifizierten Kinderschutzfachkraft (IseF) im eigenen Haus stärken Sie die Qualität Ihrer Einrichtung: Hinweise auf mögliche Gefährdungen werden frühzeitiger erkannt, fachlich eingeordnet und professionell bearbeitet. Teams gewinnen Sicherheit im Handeln und Klarheit in Entscheidungen. Durch qualifizierte interne Beratung werden Unsicherheiten und Überforderungen reduziert, Verantwortlichkeiten geklärt und der Schutz von Kindern und Jugendlichen nachhaltig verbessert.

Termine 04. Juni 26 Dauer 15 Tage verteilt von Juni - Okt.
Standort Campus AkademieGeneststr. 5 10829 Berlin Schulgeld / Gebühren 1120 Euro plus 30€ Verwaltungsgebühr
Unterrichtszeiten

9:00 bis 15:00 Uhr

Inhalte

Die insoweit erfahrene Fachkraft (IseF) wirkt als fachlich qualifizierte Beratungs- und Prozessbegleitung. Sie unterstützt pädagogische Fachkräfte und andere kinderrelevante Berufsgruppen dabei, Hinweise auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung professionell einzuordnen, Handlungsschritte zu strukturieren und Schutzprozesse fachlich fundiert zu gestalten. Ziel ist es, dass Fachkräfte ihre Schutzverantwortung sicher, nachvollziehbar, kindzentriert und rechtssicher wahrnehmen können – im Zusammenwirken mit dem Team und den beteiligten Netzwerkpartnern.

Zu den typischen Aufgaben einer IseF gehören insbesondere:

Die fachliche Beratung von Mitarbeitenden, in der Beobachtungen und Hinweise gesammelt, eingeordnet und strukturiert werden. Dabei unterstützt die IseF die Bildung fachlicher Hypothesen und hilft, komplexe Situationen übersichtlich und verständlich darzustellen.

Die Unterstützung bei der Gefährdungseinschätzung, indem Risiken und Schutzfaktoren systematisch betrachtet, gegeneinander abgewogen und die Einschätzung anhand transparenter Kriterien nachvollziehbar gemacht wird.

Die Stärkung der Verfahrenssicherheit, etwa die Klärung von Rollen und Zuständigkeiten sowie der Planung weiterer Schritte im Schutz- oder Hilfeprozess.

Die Begleitung von Gesprächsprozessen, insbesondere bei herausfordernden Gesprächen mit Eltern, im Team oder im Netzwerk. Dazu gehören die Vorbereitung, fachliche Strukturierung und Reflexion dieser Gespräche.

Die Nutzung und Einbindung von Netzwerken, zum Beispiel durch die fachlich fundierte Zusammenarbeit mit dem Jugendamt, Beratungsstellen oder weiteren spezialisierten Fachstellen sowie die Unterstützung bei notwendigen Weitervermittlungen.

Die Mitwirkung an der Entwicklung und Umsetzung institutioneller Schutzstrukturen, etwa im Rahmen von Schutzkonzepten, Verhaltenskodizes, Beschwerdeverfahren oder Risikoanalysen, um Kinderschutz dauerhaft in der Einrichtung zu verankern.

Weiterbildungsinhalte – Was lerne ich in der Weiterbildung zur insoweit erfahrenen Fachkraft?

In der Weiterbildung zur insoweit erfahrenen Fachkraft (IseF) gemäß § 8a SGB VIII erwerben Sie fundiertes Fachwissen und praxisnahe Kompetenzen für den professionellen Kinderschutz. Ziel ist es, Sie als Kinderschutzfachkraft zu befähigen, eine Gefährdungseinschätzung bei Kindeswohlgefährdung fachlich sicher und rechtssicher vorzunehmen.

Die Weiterbildung ist modular aufgebaut und verbindet Wissen, Methoden, Haltung und Praxis-Transfer. Sie umfasst Fallarbeit und kollegiale Beratung und schließt mit einer Falldarstellung und einem Kolloquium ab.

  • Modul 1: Kinderschutz professionell einordnen
    Grundlagen der Kindeswohlgefährdung, Indikatoren, Rollenverständnis IseF, Selbstfürsorge.

  • Modul 2: Recht und Verfahrenssicherheit
    Rechtliche Grundlagen und datenschutzkonforme Fallarbeit.

  • Modul 3: Kommunikation & Beratung
    Strukturierte Fallberatung, Auftragsklärung, Gesprächsführung mit Eltern und Kolleg*innen, Umgang mit Widerständen.

  • Modul 4: Netzwerke & institutioneller Kinderschutz
    Zusammenarbeit mit Jugendamt/Fachstellen, Schutzkonzept-Bausteine.

  • Modul 5: Rollenentwicklung 
    Professionalisierung der IseF-Rolle im Alltag, Reflexion, Qualitätssicherung

Für wen ist dieser Kurs geeignet?

Die Weiterbildung richtet sich an pädagogische Fachkräfte, und an alle, die beruflich mit Kindern und Jugendlichen arbeiten und Verantwortung im Kinderschutz übernehmen möchten, insbesondere:

– Erzieher*innen
– Sozialpädagog*innen und Sozialarbeiter*innen
– Mitarbeitende in Jugendhilfeeinrichtungen
– Fachkräfte in Schulen und Ganztag
– Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*innen
– Medizinische Fachangestellte in Kinderarztpraxen
– Weitere Berufsgruppen mit gesetzlichem Schutzauftrag

Nach Abschluss der Weiterbildung verfügen Sie über fundierte fachliche Kompetenzen zur Beratung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung und gewinnen Sicherheit im Umgang mit dem Schutzauftrag nach § 8a SGB VIII. Sie sind in der Lage, strukturierte Gefährdungseinschätzungen methodisch fundiert durchzuführen und anspruchsvolle Gespräche mit Eltern professionell und lösungsorientiert zu gestalten. Darüber hinaus entwickeln Sie Sicherheit in der interdisziplinären Zusammenarbeit mit Akteur*innen des Hilfesystems und stärken Ihre Reflexionsfähigkeit sowie Ihre professionelle Haltung im Kinderschutz. Auf diese Weise erweitern Sie nicht nur Ihre persönliche Expertise, sondern leisten zugleich einen wichtigen Beitrag zur Qualitätssicherung im institutionellen Kinderschutz.

Rechtliche Grundlagen und Erfordernisse

Die fachliche Gefährdungseinschätzung nach § 8a SGB VIII ist keine Kür, sondern eine gesetzlich verankerte Pflicht – und zugleich ein zentraler Qualitätsbaustein jeder Bildungseinrichtung.

Pädagogische Fachkräfte, die mit und für Kinder und Jugendliche arbeiten, sind verpflichtet, bei Kindeswohlgefährdung aktiv zu werden. Liegt ein Verdachtsfall vor, haben Sie die gesetzliche Pflicht, die Kindeswohlgefährdung in ihrer Schwere einzuschätzen und nach geregelten Prozessschritten zu handeln.

Das bedeutet in der Praxis: Nach § 8b SGB VIII haben Fachkräfte, die beruflich mit Kindern/Jugendlichen arbeiten, bei der Einschätzung einer möglichen Kindeswohlgefährdung Anspruch auf Beratung durch eine IseF.

Gewalt gegen Kinder – was ist „alles“ Gewalt?

Was bedeutet Gewalt gegen Kinder eigentlich?

Jedes Kind hat das Recht, ohne Gewalt aufzuwachsen – und dennoch erleben viele Kinder täglich körperliche, seelische oder strukturelle Übergriffe. Oft geschieht das nicht aus Absicht, sondern aus Überforderung, Unwissen oder alten Erziehungsmustern. Umso wichtiger ist es, genau hinzusehen und zu verstehen, welche Handlungen, Worte oder Unterlassungen bereits als Gewalt gelten.

So kann Gewalt viele Formen annehmen. Körperliche Gewalt zeigt sich beispielsweise durch Schlagen, Schütteln, Festhalten oder andere körperliche Übergriffe. Von Psychischer oder emotionale Gewalt wird bei bei Demütigungen, Beschämungen und auch bei dauerhaftem Ignorieren gesprochen. Sexualisierte Gewalt umfasst zum Beispiel jede sexuelle Handlung an oder mit Kindern, auch über digitale Medien. Auch jede Art der Vernachlässigung wie fehlende Aufsicht, mangelnde Versorgung oder das Ausbleiben notwendiger medizinischer und entwicklungsfördernder ist eine Form der Gewalt. Zudem gilt das Miterleben von Gewalt, etwa in Form häuslicher Auseinandersetzungen, gilt als schwerwiegende Belastung und Gefährdung.

Denn nur wer die verschiedenen Formen von Gewalt kennt, kann Kinder wirksam schützen und respektvolle Beziehungen fördern.

 

*Quelle UNICEF  https://www.unicef.de/informieren/aktuelles/gewalt-gegen-kinder-beenden/was-ist-gewalt-fragen-und-antworten

 

Ihre Ansprechpartnerin

Sekretariat Fort- und Weiterbildung Campus Berlin Südkreuz
Südkreuz
Campus AkademieGeneststr. 5 10829 Berlin
Anbieterlogo

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

    * Hiermit bestätige ich die Datenschutzhinweise zur Kenntnis genommen zu haben und erkläre mich durch das Absenden des Formulars damit einverstanden.

    Beratungstermin