Förderung – Aufstiegs-BAföG
Das Aufstiegs-BAföG (auch als Meister-BAföG bekannt) unterstützt Fachkräfte bei der Finanzierung Ihrer Weiterbildung. Mit Hilfe des Aufstiegs-BAföG können bereits vorhandene Kenntnisse und Fähigkeiten über spezielle Weiterbildungen ausgebaut werden.
Im Rahmen der Gleichwertigkeit von beruflicher und allgemeiner Bildung hat die Bundesregierung ein „Meister-BAföG“ (auch „Weiterbildungs-BAföG“ genannt) aufgelegt.
Mit der Verbesserung des „Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz“ (AFBG) sollen Fachkräfte, die nach ihrer beruflichen Ausbildung weiterkommen wollen und die sich auf einen Abschluss der beruflichen Aufstiegsfortbildung vorbereiten, finanziell unterstützt werden.
Nicht nur angehende Meister!
Die Förderung gilt für viele Berufsbereiche. Handwerker und andere Fachkräfte, die sich auf den Fortbildungsabschluss zu Handwerks- oder Industriemeistern, Technikern, Fachkaufleuten, Fachwirten oder Betriebswirten vorbereiten, können die Aufstiegsförderung beantragen. Voraussetzung ist eine nach dem Berufsfortbildungsgesetz (BBiG) anerkannte, abgeschlossene Erstausbildung oder ein vergleichbarer Berufsabschluss.
Gefördert werden Bildungsmaßnahmen, die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz oder auf gleichwertige Abschlüsse nach Bundes- oder Landesrecht vorbereiten.
Darüber hinaus sind auch Fortbildungen in den Gesundheits- und Pflegeberufen nach den Richtlinien der Deutschen Krankenhausgesellschaft und Fortbildung auf der Grundlage staatlich genehmigter Prüfungsordnung an anerkannten Ergänzungsschulen förderfähig.
Förderungsberechtigt sind Deutsche und neben bestimmten Gruppen von bevorrechtigten Ausländern sowie Ausländerinnen, z. B. aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union, auch solche, die sich bereits drei Jahre rechtmäßig in Deutschland aufgehalten haben und erwerbstätig gewesen sind. Eine Altersgrenze gibt es nicht.
Aufstiegsfortbildungen wie „Meisterkurse“ oder Lehrgänge, die zu einem vergleichbaren Abschluss führen. Die Förderung gilt für Voll- und Teilzeitkurse, die mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen.
Lehrgangs- und Prüfungsgebühren werden bis zu einer Höchstgrenze von 10.226 EUR gefördert. Davon bezuschusst der Staat 30,5%, den Rest erhält der Teilnehmer als zinsgünstiges Darlehen.
Außerdem gibt es Geld für den Lebensunterhalt in Form von Zuschüssen und Darlehen. Die Höhe des Darlehens variiert nach Familienstand. Für den Ehegatten oder die Ehegattin erhöht sich der Darlehensanteil beim Unterhaltsbeitrag um 215 EUR, für jedes Kind um 179 EUR.
Alleinerziehende können darüber hinaus einen monatlichen Zuschuss bis zu 113 EUR je Monat und je Kind zu den notwendigen Kinderbetreuungskosten erhalten. Wer sich nach Abschluss der Weiterbildung selbständig machen will, dem werden auf Antrag unter bestimmten Bedingungen 66% des Restdarlehens erlassen.
Information und Ansprechpartner
Die Ämter für Ausbildungsförderung beraten und nehmen auch die Förderanträge entgegen. Die Förderung mit Unterhaltsbeiträgen sollte rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme beantragt werden, da eine Förderung frühestens ab dem Antragsmonat möglich ist. Maßnahmebeiträge können noch bis zum Ende der Maßnahme beantragt werden.