Förderung – Bildungskredit
Durch das Bildungskreditprogramm wird ein zeitlich befristeter, zinsgünstiger Kredit zur Unterstützung von Schüler*innen sowie Studierenden in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen angeboten.
Durch das Bildungskreditprogramm wird ein zeitlich befristeter, zinsgünstiger Kredit zur Unterstützung von Studierenden sowie Schüler*innen in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen angeboten, der neben oder zusätzlich zu Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) als weitere Möglichkeit der Ausbildungsfinanzierung zur Verfügung steht.
Berechtigt sind volljährige Schüler*innen, die bereits über einen berufsqualifizierenden Abschluss verfügen oder diesen mit dem Abschluss ihrer gegenwärtigen schulischen Ausbildung erlangen werden, im vorletzten oder letzten Jahr dieser Ausbildung.
Ein Rechtsanspruch auf den Bildungskredit besteht nicht. Es handelt sich, anders als beim BAföG, um ein Programm mit einem vorgegebenen Budget.
Mit dem Bildungskreditprogramm werden nur Ausbildungen an Ausbildungsstätten gefördert, die auch im Rahmen des BAföG anerkannt sind.
Der Bildungskredit wird Deutschen im Sinne des Grundgesetzes gewährt. Darüber hinaus können auch Ausländer*innen unter bestimmten Bedingungen den Bildungskredit erhalten.
Der Bildungskredit dient, bei nicht nach dem BAföG geförderten Auszubildenden der Sicherung und Beschleunigung der Ausbildung, bei nach dem BAföG geförderten Auszubildenden der Finanzierung von außergewöhnlichem, nicht durch das BAföG erfasstem Aufwand, wie z. B. besonderen Studienmaterialien, Exkursionen oder Schulgebühren.
Damit die Kreditkonditionen besonders günstig sein können, übernimmt der Bund gegenüber der auszahlenden Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) eine Ausfallbürgschaft (Bundesgarantie) für die Auszubildenden.
Für Studierende und Schüler*innen, die häufig keine Sicherheiten stellen können, wird hierdurch ein Angebot geschaffen, das auf dem Kapitalmarkt nicht verfügbar ist. Einkommen und Vermögen der Auszubildenden oder ihrer Eltern spielen keine Rolle.
Der Bildungskredit wird monatlich im Voraus in Raten von 300 EUR durch die KfW ausbezahlt.
Innerhalb eines Ausbildungsabschnittes können bis zu 24 Monatsraten bewilligt werden. Der Kredit ist von der Auszahlung an zu verzinsen.
Checkliste „Erforderliche Unterlagen für einen Bildungskredit“ als PDF herunterladen