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Förderung – Schüler-BAföG

Das Schüler-BAföG ist eine finanzielle Unterstützung, mit der man eine Ausbildung finanzieren kann. Mit der finanziellen Förderung können Sie, unabhängig von der finanziellen Situation der Eltern, Ihre beruflichen Ziele erreichen.

Umfassende Informationen finden Sie auch in unserem Blog “Schüler-BAföG – Finanzielle Förderung für Ihre Ausbildung”. Hier klicken und lesen

 

Ziel des BAföG ist es, allen jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Ausbildung zu absolvieren, die ihren Fähigkeiten und Interessen entspricht.

Persönliche Voraussetzungen für den Anspruch auf Ausbildungsförderung sind grundsätzlich die deutsche Staatsangehörigkeit oder ein in §8 aufgeführter aufenthaltsrechtlicher Status, die allgemeine Eignung für die gewählte Ausbildung und das Nichtüberschreiten der Altersgrenze.

Nur Erstausbildungen – keine Umschulungen und Weiterbildungen! – wie z.B. an den Campus Berufsfachschulen haben die BAföG-Berechtigung. Das bedeutet, dass Schüler die Möglichkeit haben, Schüler-BAföG für die Zeit der Erstausbildung zu beantragen.

Vollzuschuss, Zuschuss, Staats- oder Bankdarlehen. Schüler/innen erhalten die Förderung als Vollzuschuss, müssen sie also nicht zurückzahlen.
Abweichend hiervon werden in voller Höhe als Zuschuss erbracht:

  • Auslandsstudiengebühren bis zur gesetzlichen Höhe für ein Jahr
  • die wegen einer Behinderung, einer Schwangerschaft oder der Pflege und Erziehung eines Kindes bis zu zehn Jahren über die Förderungshöchstdauer hinaus geleistete Ausbildungsförderung
  • der Kinderbetreuungszuschlag für Auszubildende, die mit mindestens einem Kind, das das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, in einem Haushalt leben

BAföG gibt es nicht nur für das Studium an Hochschulen, sondern auch für den Besuch anderer weiterführender Bildungsstätten. Ausbildungsförderung wird geleistet für den Besuch von

  • weiterführenden allgemeinbildenden Schulen (z.B. Haupt-, Real- und Gesamtschulen, Gymnasien) ab Klasse 10
  • Berufsfachschulen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, einschließlich der Klassen aller Formen der beruflichen Grundbildung (z. B. Berufsvorbereitungsjahr), ab Klasse 10
  • Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt
  • Berufsfachschulklassen und Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, sofern sie in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln
  • Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt
  • Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen, Abendgymnasien und Kollegs
  • Höheren Fachschulen und Akademien
  • Hochschulen

Wichtig:
Schüler*innen, die eine der ersten drei genannten Schulen besuchen, erhalten nur dann Förderung, wenn sie nicht bei den Eltern wohnen und notwendig auswärts untergebracht sind. Schüler*innen sind notwendig auswärts untergebracht, wenn

  • von der Wohnung der Eltern aus eine entsprechende zumutbare Ausbildungsstätte – z. B. wegen der Entfernung – nicht erreichbar ist
  • sie einen eigenen Haushalt führen und verheiratet sind oder waren
  • sie einen eigenen Haushalt führen und mit mindestens einem Kind zusammenleben.

Information und Ansprechpartner

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Checkliste „Erforderliche Unterlagen für das Schüler-BAföG“ als PDF herunterladen