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Förderungsmöglichkeit WeGebAU

Wie kann ich damit meine Weiterbildung finanzieren?
Wer wird gefördert?
Wie wird gefördert?
Das haben wir für Sie zusammengefasst!

Förderprogramm der Bundesagentur für Arbeit zur „Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen“ (WeGebAU) mit dem Ziel, Arbeitslosigkeit zu vermeiden.

Beschäftigte, die bei Beginn der Teilnahme das 45. Lebensjahr vollendet haben und in einem Betrieb mit maximal 250 Arbeitnehmern beschäftigt sind.

Eine weitere Zielgruppe sind gering qualifizierte Mitarbeiter, die keine abgeschlossene Berufsausbildung bzw., die über einen Berufsabschluss verfügen, aber mehr als vier Jahre diesen Beruf nicht mehr ausgeübt haben.

Förderinstrument für die Beschäftigten ist der Bildungsgutschein, das heißt, die Arbeitsagentur zahlt die Kurskosten und bezuschusst weitere Kosten der Weiterbildung. 
Arbeitgeber erhalten einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt für den Zeitraum der Qualifizierung, in der der Beschäftigte keine Arbeitsleistung erbringt.

Neben der Übernahme der Kursgebühr kann, sofern die Weiterbildungsmaßnahme während der Arbeitszeit stattfindet, auch ein Arbeitsentgeltzuschuss gezahlt werden, dessen Höhe zwischen 50% und 100% der angefallenen Lohnkosten liegt.

Geringqualifizierte werden gefördert, wenn sie mit der Weiterbildung einen Berufsabschluss oder eine Teilqualifikation erwerben.

Über 45-Jährige werden unterstützt, wenn die Weiterbildung Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt, die über eine arbeitsplatzbezogene Anpassungsmaßnahme hinausgehen.

Sie ist vom Arbeitgeber bei der Arbeitsagentur zu beantragen. Arbeitgeber, die Mitarbeiter freistellen, erhalten Lohnkostenzuschüsse für den Arbeitsausfall. Es können Lehrgänge in Voll- oder Teilzeit, berufsbegleitende und Fernlehrgänge, aber auch Seminare gefördert werden.

Information und Ansprechpartner

Die Agentur für Arbeit vor Ort. Arbeitgeber wenden sich an den Arbeitgeber-Service, Arbeitnehmer an ihren Arbeitsberater.