Förderungsmöglichkeit – Weiterbildungsprämie
Die Weiterbildungsprämie erhalten Teilnehmer*innen einer Umschulung nach Bestehen der Zwischen- und Abschlussprüfung von der Agentur für Arbeit
1.000€ Prämie bei Bestehen der Zwischenprüfung
1.500€ Prämie bei Bestehen der Abschlussprüfung
Die Prüfungen müssen durch Verordnung oder Gesetz geregelt sein, d.h. prämienrelevant sind nur Prüfungen, die vor einer zuständigen Kammer absolviert werden, z.B. Prüfungen vor der Industrie- und Handelskammer zu Berlin oder Ärztekammer Berlin. Trägerinterne Zwischenprüfungen fallen nicht unter die Prämienregelung
Die Prämie wird gegen Nachweis von der jeweiligen Agentur für Arbeit bzw. dem jeweiligen Jobcenter direkt an die Teilnehmenden ausgezahlt. Als Nachweis gilt das Ergebnis der Kammer-Zwischenprüfung und das IHK/ÄK – Abschlusszeugnis.
Für alle Umschulungen die ab dem 01.08.2016 starten. Derzeit ist dies befristet bis zum 31.12.2020.
Information und Ansprechpartner
Ihr zuständiger Kostenträger z.B. Agentur für Arbeit oder Jobcenter.